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löbl.  Landschaft  zu  solcher  Vilitation  aus  ihren  Mitteln  Herrn
Matthias  Abt  zu  Bursfelde,  Johann  Wilhelm  Tedener,
Diedrich  von  Heimburck,  Henrich  von  Stockshausen,  Erich
von  Lehnt,  Caspar  von  Ilten,  Philipp  Siglsmundus  von
Veltheim,  Carl  Haus  Heinrich  von  Uglar  ernent,  auch  von
S.  F.  G.  vermittelst  behuefiger  Instruction  confirmirt  und
bestaͤtiget  seyn,

5)  Und  well  zur  Recrutirung  sowohl  S.  F.  G.  eigenen
als  dazu  allignirten  Regimenter  für  Eroberung  der  Stadt
Hildeshelm  (die  Gott  hald  in  Gnaden  verleihe)  und  Abführung
  fremder  annoch  elnquartirter  Regimenter  und  allollerie
  Völker  füglich  nicht  zu  gelangen,  Zudem  auch  unnöthlg
diejenigen,  welche  von  den  Officirs  vermoͤge  uberreichter
Aiste  gegenwärtig  angeben,  zu  recruliren  und  über  das  der
Herr  Oberste  Elle  vermöge  getroffener  Vergleichung  noch  etliche
  hundert  Mann  zu  werben,  und  damit  seine  unterhadende
Compagnien  zu  Complekiren  verpflichtet;  und  demnach  die
Recrutirung  so  hoch  wie  ausgestellte  allignatio  vermag  nicht
anlaufen  will.  Doch  haben  die  loͤblichen  Stände  sich  endlich
erkläret,  auch  Kraft  dieses  verbindlich  gemacht,  den  Mangel
nach  Anweisung  des  Kreysabschiedes  der  Gestalt  zu  ersetzen,
das  Gott  gebe  jebaldt  nach  Eroberung  der  Stadt  Hildesmhelm,
die  Oflicirer  ihrer  Rollen  nochmahls  übergeben,  dieselben
durch  S.  F.  G.  und  der  lbblichen  Landschaft  verordnete
nachgesehen,  der  Mangel  mit  vier  Reichsthaler  auf  einen
Soldaten  zu  Fuß,  und  zehn  Reichsthaler  auf  Roß  erstattet
werden,  die  Oflicirer  aber  solche  Recrut  außer  denen  dazu
die  albereit  obligirt  in  gewisser  Zelt  ins  Werck  zu  richten
und  die  Compagnien  zu  Completiren,  sich  verpflichtet  machen

  sollen.  Immaßen  dan  dle  lobl.  Landschast  die  dero
Srittler's  (ämmtf.  Werie.  VII.  Vt.  23