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Hildesheim  vorhandene  Soldatesca  in  etwas  Unterhalt  haben
moͤge,  so  will  die  lobl.  Laudschaft,  Calenbergischen  Theils,
Wier  tausend  Thaler,  als  benantlich  in  8  Tagen  die  Hälfte,
und  in  14  Tagen  die  übrige  Zweytausend  Thaler  dergestalt
unfehlbar  aufbringen,  daß  dieselbe  ihnen  von  dem  Verschuß
der  Hildesheimischen  Belagerung,  so  von  sämptlichen  Fürsten
und  Ständen  des  Kreyses  in  Kraft  Kreyßabschiedts  geschehen
soll,  erstattet  werden.

8)  Und  nachdem  durch  angeregte  langwierige  kostbahre
ildesheimische  Belagerung  fast  das  ganze  Landt  zu  Grunde
ruinirt,  und  dagegen  die  löbliche  Landschaft  soviel  die  Schatzungen
  und  Anlagen  betrift  gegen  des  Stifts  abgeführte  quolam
  in  etwas  Erleichterung  empfinden;  und  zur  Erlangung
eines  beständigen  sichern  Friedens  um  so  viel  besser  die  gefaßte
  Armatur  fortsetzen  mögen;  So  haben  S.  F.  G.
sich  dahin  fürstlich  erklärt,  verpflichten  sich  auch  in  Kraft  dieses,
  daß  sie  die  durch  Eroberung  des  Stifts  und  Stadt  Hildesheim
  S.  F.  G.  angefallene  Geist=  oder  Weltliche  auf  dem
Lande  belegnen  Güter  wo  die  auch  seyn  und  Nahmen  haben
mögen,  nichts  überall  ausbescheiden,  bey  währenden  Krieg
Niemandsen  er  sey  und  heiße  auch  wie  er  wolle,  verschencken,
  verehren,  oder  sonsten  in  ander  Ulus  verwenden,  sondern
  dieselben  ohne  einige  Veräuserung  zusammenhalten,  getreulich
  und  aufrichtig  berechnen  und  zu  keinem  andern  Behuef
  mit  was  Prätert  es  auch  gesucht  werden  moͤgte  als  Abführung
  S.  F.  G.  obliegenden  schweren  Kriegskosten  gebrauchen
  wollen.

9)  Wie  auch  S.  F.  G.  bishero  allen  moͤglichen  Fleiß
zur  Recuperirung  der  Stadt  Hameln  angewendet,  als  wollen
sie  auch  nochmahls  daran  nichts  erwinden  lassen,  weniger  zu-