356

geben,  und  verstatten,  daß  dahero  lobl.  Landschaft  durch  Einquartirung
  ihrer  der  Stadt  Hameln  einige  Ungelegenheit  aufgebuͤrdet
  und  zugezogen  werden  solle;  sondern  embsiges  Fleißes
  dahin  trachten,  das  selbige  S.  F.  G.  Stadt  an  ihren
Rechten  angebohrnen  Erbherrn,  und  Landes  Fuͤrsten  wieder
gebracht  werden  moͤge.

10)  So  viel  den  beruͤhrten  halben  Monaths  Sold  belanget,
  wollen  S.  F.  G.  bis  auf  Eroberung  der  Stadt  Hildesheim
  (die  der  Allmaͤchtiger  je  bald  gebe)  noch  in  Ruhe
stehen,  und  alsdan,  gegen  die  lobl.  Landschaft  sich  ferner  in
Genaden  vernehmen  laßen.

41)  Daß  sonst  die  lobl.  Landstaͤnde  die  restirenden,  und
auf  ein  hohes  sich  belaufenden  Roßdiensigelder  einzubringen
unterthänige  Erinnerung  gethan,  haben  S.  F.  G.  in  Gnaden
  vermercket,  und  soll  solcher  Nachstand  mit  besondern
Ernst  durch  die  dazu  gehdrigen  Mittel  der  Gebühr  eingebracht,


Auch  12)  zu  Austheilung  der  OQuartiere,  und  wie  in
denselben  die  Soldatesca  zu  verpflegen  auß  den  S.  F.  G.
Räthen  und  hohen  Officiren,  wie  ingleichen  der  löblichen
Landschaft  Mittel  deputirt  werden,  wan  aber  S.  F.  G.  die
deputirte  verschreiben,  und  ctliche  von  ihnen  sich  in  termino
nicht  einstellen  würden,  sollen  die  Anwesende  auf  die  Ausbleibende
  nicht  warten,  sondern  mit  Austheilung  der  Quartier
so  bald  verfahren.

Uhrkundlich  haben  dlesen  Abscheidt  S.  F.  G.  mit  dero
Fürsil.  Handzeichen  und  aufgedruckten  Secret  theils  von  der
löblichen  Landschaft,  aber  denselben  mit  ihren  Händen  und