361

nichts  vornehmen  oder  auszahlen,  sondern  alles  mit  dero
Raht,  jedesmahls  thun  und  verrichten.  soll,  worzu  an  Seiten
der  Fürstl.  Luͤneb.  lub  lpe  rati  Friedrich  Scheucke  von
Winterfeld,  Hauptman  zu  Gifhorn  fürgeschlagen,  wegen
Braunschweig  aber  der  Obrister  Lieumant  Friz  Wilhelm
Gauß  benennet  worden  welche  es  auch  dem  Vaterland  zum
besten  auf  Begehren  zu  übernehmen  ssich  erkläret,  insgemein
aber  ist  hiebey  billig,  daß  alles  was  diesfals  zu  der  Wollfenbuͤttelschen
  bloquada  eins  oder  des  andern  Orts  an  Gelde
abgerichtet  wird,  denselben  zu  Gute,  und  an  der  Kraysportion
  abgehe  und  decurtirt  werde;  Wie  es  nun  wegen  des
Proviants  abgehandelt,  davon  wird  unten  mehr  Meldung
gethan.  Bey  diesem  Punckt  ist  nun  ferner  erinnert,  daß
nicht  allein  gute  ordre,  und  dilciplin  gebalten,  sondern  auch
wegen  Durchführung  der  fast  täglichen  einfallenden  Landverderblichen
  marchon  und  remarchon  gewisse  Commillarien
verordnet  werden  müssen,  wozu  im  Wollfenbüttelschen  jenseit
der  Ocker  Julius  Heinrich  von-Streithorst,  im  Görtiugischen
und  Hildesheimischen  Daniel  Clamor  von  Reden  zu  Brunstein,
  und  Johann  von  Falckenberg,:an  der-  Weser  Adolph
Ludewig  von  Münchhausen,  und  um  Hannover  Erich  von
Lehnte,  deputirt,  denen  es  aus  der  hinterlassenen  Regicrung
zu  Braunschweig  ohnseümblich  notisicirt,  und  die  Nothdurft
zugeschrieben  werden  soll.

2)  Vors  ander  erfordert  die  höchsie  Billigkeit,  und  des
Landes  Wohlstand,  daß  von  denen  bishero  gewesenen  Commissarien,
  im  ganzen  Fürstenthum  Braunschweig  Wollfenbüttel
  und  Calenberg,  eine  vollständige  Rechnung  aller  ihrer
Eimahme  und  Ausgabe  wie  die  Nahmen  haben,  und  sich
auf  ein  hohes  belaufen  werden,  wie  nicht,  weniger  von  allen
allignationen,  forderlichster  Möglichkeit  genommen  werden.