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Derowegen  allen  und  jeden,  so  deswegen  Verrichtung  unter
Händen  gehabt,  mit  gehdrigen  Ernst  unverzüglich  aus  der
Regierung  zu  Braunschweig  befohlen  werden  soll,  sich  mie
den  Rechnungen  also  gefast  zu  halten,  daß  sie  sich  damit
von  dato  binnen  4  Wochen  benantlich  den  lezten  Octob.  zu
Hildesheim  ohnmangelhaft  einstellen,  denselben  durch  Quitungen.
  oder  andere  genöügsame  Uhrkunden,  justificiren,  und  darob
  Rede  und  Antwort  geben  sollen.

Zu  Commillarien  seyn  wegen  Wollfenb.  Landschaft,
Aschen  Clauß  von  Marenholz  und  Liborius  von  Wrisbergk,
der  Calenbergischen  Levin  Hacke,  und  Diedrich  von  Heimburgk,
  benebenst  den  beyden  Syndicis  bestellet,  und  sollen
alle  Beambte,  Gerichtsherrn  und  Rähte,  befehliget  werden,
daß  sie  daselbst  um  Gerichts  und  anderer  Nothwendigkeit
willen  bey  der  Hand  seyn  sollen,  damit  also  dieses  nöthige
und  so  lang  angestandene  Werck  einmahls  zu  guter  Richtigkeit
  gebracht  werden  moge.

5)  Nachdem  auch  zum  dritten  unterschiedene  Klage  über
die  bishero  verübte,  und  noch  continuirende  exorbitantien
der  Soldatesca  wie  auch  Ungleichheit  der  Comtribution  einkommen,
  so  soll  so  viel  jenes  betrift  bey  vorhochgedachtes
Herrn  Gensralis  F.  G.  unterthänige  bewegliche  Erinnerungen
  geschehen,  und  weil  gutes  Theils  davon  zu  hoffen,  daß
die  albereit  zu  solcher  Behuef  ausgelassene  Slatuta  zur  Execution
  gebracht,  und  diejenige  so  deuselben  zu  wieder  handeln,
  nicht  allein  eremplarischer  Weise  gestraft  werden,  sondern
  auch  die  Unterthanen  sich  bey  den  ihrigen  für  dergleichen
  unrechtmäßigen  Gewalt  selbst  schüten,  mannteniren,
und  Dero  Behuef  ins  gewehr  setzen,  ingleichen  soll  der  adeedualions
  Punct,  zum  Fall  darüber  noch  cinige  dilcrepan
seyn  solte  ehister  Möglichkeit  zur  Hand  genommen,  und  ver-