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hoffentlich  zur  Billigkeit  occommockrt  werden.  Wie  dan
da  zugleich  jetzo  Levin  Hacke,  Johann  Levin  von  Bennigsen,
Diedrich  von  Heimburck,  Carl  Haus  Heinrich  von  Ußlar,
Städte  Münden  und  Gronau  verordnet,  so  sich  in  verschicdene
  Schürtzen  zu  theilen,  und  jedes  Orts  die  Beambten
und  Gerichrshern  mit  ihren  Gerichten.  nothdürftig  vernehmen
sollen.

4)  Geschließlich  und  zum  bten,  ist  man  zum  Gelde
und  Proviant  Mittel  geschritten,  dabey  sich  den  erwiesen,
daß  von  denen  den  ersten  Sept.  jüngsihin  zu  Hildesheim
gewilligten  und  den  20sten  Sept.  besagten  zween  Lehnungen
das  wenigsie.  aufkommen,  weilen  nun  auf  den  geringsten
Verzug  unwiederbringlicher  Schaden  und  Gesahr  beruhet,
wie  solches  den  anwesenden  Ausschuß  mir  mchrerem.  fürgestellet,
  So  ist  allerseits  beliebet,  daß  an  diejenigen  Rellanten
  sofort  ein  ernstliches  Monilorium  nochmahls  abgehen
soll,  ihre  quotas  von  dato  Innerhalb  vierzehn  Tagen  ohnfehlbar
  einzuschaffen,  mit  der  ausdrücklichen  Commination,
woferne  solches  nicht  erfolge,  und  den  Beamten  jedes  Orts
ein  Schein  der  beschehenen  Jahlung  halber  gegen  den  gesetzten
  Termin  nicht  eingeliefert  werden  solte,  daß  alsden  dieselben
  der  würcklichen  Exvecution  ohn  alles  aviliren  Zurückfragen,
  auch  einiges  Ansehn  der  Person  zu  Werck  richten,
und  solches  gedachten  Beambten  samt  und  sonders  durch  gebührende
  relcripla  von  Braunschweig  aus  committirt  und
anbefohlen,  solche  Gelder  aber  zu  Hildesheim  den  Fürül.
Braunschweigischen  hinterlassenen  Cammermeisiern  Hermannußen
  Landsbergen  gegen  Quitung  eingeliefert  werden  sollen.
So  viel  aber  die  Continuirung  des  duodecupli  vermöge
des  Halberstädtschen  Krcißabschiedes  von  gerührten  28sten
Sept.  anzurechnen,  betrift,  ist  nochmahls  verabredet,  zuge-