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sagt  und  versprochen,  daß  solches  ebenfals  von  Monathen  zu
Monathen  bey  obgerührter  Strafe,  und  zwar  die  Wollfenbüttelsche
  portion  so  lange  die  Wollfenbünelsche  bloquie.
rung  währen  mögte  zu  Braunschweig  auf  Maaße  oben  gemeldet,
  die  Calenbergische  aber  zu  Hannover,  Matthias  Zu-Hen
  gegen  Quitung  eingeantwortet,  und  fürters  den  Kraiß,
rähten  ausgefolget  werden-  solle,  und  ist  Levin  Hacke,  um
mehrerer  Autorltät  Richtigkeit  und  Beförderung  willen  die
Oberaufsicht;  und  auch  dieses  committiret  worden,  daß  die
Inlolentien,  und  Bedrängnißen  von  den  armen  Unterthanen
auf  dem  Lande  mit  allem  Ernst  und  Eifer  verhuͤtet,  abgeredet
  und  festgesezet  werden  möge.  Des  Proviantshalber  ist
gleichergestalt  umständige  Ausführung  geschehen,  wie  hoͤchstnoͤ-thig
  und  ganz  unentbehrlich  solcher  Punckt  sey,  daferne  nicht
alles  zu  Grund  und  Boden  gehen  soll,  und  worum  man
nicht  umhin  gekont,  eine  solche  Anstalt  zu  nehmen,  daß  ein
jeder  Standt,  denen  nach  Anleitung  des  duodecupli  ein
Thaler  zu  geben  gebuͤhret,  auch  ein  Malter  Proviant  fuͤr
diesmahl  zu  liefern  schuldig  seyn  solle.  Dazu  hat  sich  auch
zwar  der  ganze  Calenbergische  Ausschuß  wie  schwer  es  auch
zugehen  mochte,  und  ingleichen  die  anwesende  Wollfenbütteb
sche  Ritkerschaft  willig  erklärt.  Die  Prälaten  und  Städte
aber  haben  solches  ad  relerendum  angenommen  dergleichen
auch  wegen  der  großen  Städte  in  Calenbergischen  geschehen;
jedoch  mit  angehängter  Erklärling,  daß  sie  gar  nicht  zweifel
ten,  es  würden  sich  dleselbe  sowohl  als  die  vorigen  von  der
Ritterschaft  bey  diesem  äusersten,  und  unabwendigen  Nothfall
dem  gemeinen  Wesen  nicht  entziehen,  sondern  vielmehr  zu
bequemen  wißen,  und  soll  das  Getreidig  den  halben  Theil
jetzo  also  fort,  der  relt  aber  zwieschen  dies  und  Martini  bey
Vermeidung  oft  gemeldeter  Strafe,  und  zwar  in  Wollfen