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tzog  Friederich  vnd  Hertzog  Georg  auf  der  andern  seiten  gesetzet
  werden,

4)  Daneben  vnd  vors  viertte,  thun  Wir  Hertzog  Georg,
vnsers  freundlichen  lieben  Brudern  vnd  Gevattern  Hertzogen
Augusii  L.  vnd  wir  Hertzog  Friedersch,  vnseré  auch  freundlichen
  lieben  Brudern  ond  Gevattern  Hertzog  Georgen  L.  die
von  Vuserm  auch  freundlichen  lieben  Vertern  Hertzogen  Augusto
  dem  Füngern  Vnß  ratione  relidui,  in  offtbesagtem
Erbvertrage  §.  Vudt  weill  vors  Zehendte  2c.  von  diesem  Jahr
gewilligte  Sechs=  vnd  von  folgenden  Jahren  beliebte  Siebentausent
  Funffhundert  thaler  hiemit  Erb=  ond  Aigenthumblich
cediren  und  abtretten,  derogestalt  vnd  also,  daß  Hertzog  Augusto
  Ldl.  dieselbige  zu  zweyen  vnd  Hertzog  Gcorgen  Ldl.  zu
einem  theill  die  Zeit  ihres  Lebendes,  ohne  einige  vuser  Hertzog
  Friederichen  Verhinderung  zu  heben  zu  nießen  vnd  zu
gebrauchen  freype  macht  vnd  gewalt  haben  sollen,

5)  Als  auch  vors  Fünffte  bey  Vuser  Hertzog  Georgen
in  Ao.  1617.  beschehenen  Verheurahttung,  Vuß  das  Hauß
vnd  Ampt  Hertzberg  zusampt  einem  Jüärlichen  Deputat  auf
Fünfftausend  Rihlr.  zu  vnserm  Fürsil,  onterhalt  vermache,
vnd  hernacher,  wie  der  fromme  Gott  vnß,  vnd  Vuser  Fürül.
Haus  mit  Jungen  hern  vnd  Frewlein  erfrewet,  zu  dero  desio
besserer  Verpflegung  annoch  Järlich  tausent  Rehlr.  zugeleg,,
dan  vusere  hertzliebe  Gemahlin  zuerst  mit  Fallersleben,  vnd
darüber  hernacher  mit  gedachttem  Hauß  ond  Ampt  Hertzber,
auff  onsern  vor  Ihr  beschehenen  Todesfall,  welcher  in  Gottss
handen  stehet,  beleibgedinger,  So  ist  solchrs  alles,  vnd  daß
es  dabey  nochmals  gelassen  werden  soll,  hiemit  einhälliglich
beliebet  vnd  geschlossen,

6)  Hierauf  treten  Wir  Hertzog  Augustus  ond  Hertzes
Friederich  vors  Sechste  offtgemelttem  onserm  freundlichen  lie