372

vnd  Woͤlpe,  vnd  vnserm  auch  freundlichen  lieben  Brndern
vnd  Gevattern  Hertzogen  Friederichen  die  Ambter  vnd  Voigtey
  Polle,  Langenhagen,  Nienover  vnd  Leuthorst,  derogestal
vnd  also,  daß  Sie  selbige  stucke  vnd  Aempter,  beneben  deren
Zubehoͤrung,  wie  auch  den  Gerichten,  Jagten,  Pfarlehnen
vnd  allen  andern  gerechttigkeiten,  die  Zeit  ihres  lebens  zu  be,
sitzen,  zu  gebrauchen  vnd  zu  geniessen,  freye  macht  vnd  Gewalt
  haben  sollen,  auff  maße  und  weise,  wie  Sie  solches
Ihnen  zum  Besten  vnd  nützlichsien  zu  sein  erachtten  vnd  befinden
  werden,  nichts  vberall,  den  bloß  die  Landes  Fuͤrsil.
Obrigkeit,  welche  vnd  waß  davon  dependiren  thuet,  Vuß
Hertzogen  Georgen  als  dem  Regierenden  Herrn  billig  ver
pleibet,  ausgenommen,  daß  es  in  peinlichen  Sachen  deme
bißhero  gehabten  gebrauch  nach,  fürters  oblerviret,  der  angriff
  vnd  die  Cogni#tion,  bey  eines  Jeglichen  orts  Beampten
sein  vndt  verpleiben,  die  Acta  aber  vnd  waß  sonsten  in  Busern
  Hertzog  Friederichs  Aemptern  vnd  Vogteyen  vorgehe,
Jedesmahls  zu  Vuser  Hertzog  Georgens  Cantzley,  zu  dero
Verordn=  ond  etwa  erfordernden  Verschickung  obersendet  vnd
dic  ortheill  vnd  bescheide,  in  Ihrer  Vusers  freundtlichen  lio
ben  Brudere  Hertzogen  Friederichen  Ld.  nahmen  so  weit  cs
nes  iglichen  Ampts  vnd  Vogteyen  Bezirck  sich  ersirecket,  abgefasset,
  erdffnet  und  abgesprochen,  Die  Verweisung  auch  auf
alle  vnsere  Fürstenthumb,  Graff-Herschafften  vnd  Lander  cingerichtet
  werden  wollen.  »

Diezwischethnövnqulsscnbuttelbißhcrosireitiggcks
wescaevnddurchtodtlichenabgang,ancröfreandklichmliv
banetternHingegen-FriederichVlrichcuLd..Vnsonsz-isi
fcutlichalleinangefallcneHombutg-Eberstciniscl)eStocke,
sollen  vors

8)  Achtte  bey  Vuß  Hertzogen  Augusto  allein,  Haller-