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January  juͤngsthin  hieselbst  eine  gewisse  Vergleichunge  beliebet
  vnd  geschloßen,  Vermoͤge  dero  mit  zwarten  Herzog  Georg
auf  vorgangene  Brüderliche  Cellion  vnd  Uberreichung  gemeldtes
  Hürstenthums  Ealenbergk,  mit  allen  deßen  Pertinenzien,
  Jubehhrungen,  Dependentien,  Hohciten,  Retgalien,
dignileten,  Würden,  Recht  ondt  Gerechtigkeiren,  auch  Collalionen
  aller  Geist  ond  Weltlichen,  Gräflichen,  Adelichen
vndt  andern  Lehn,  Immaßen  solches  weyl.  Hzg.  Erich  der
Eltere  vnd  Herzog  Erich  der  Jungere  absonderlich,  vnd  hernacher
  Herzog  Friedrich  Plrich,  alle  vnsere  hochsehl.  freundl.
liebe  Vettern,  beneben  dem  Fürstenthumb  Wulfenbüttel  beseßen,
  genoßen,  gebrauchet  vnd  annoch  heutiges  Tages  in
seiner  Conliltenz  befunden  wird,  Im  Nahmen  des  Allerhochsten
  Gottes  angetreten,  davon  jedoch  erwehnten  vusern  Gebrüdern
  onterschiedliche  Ambter,  Voigtei  Srücken  vf  Jeit  ihrer
  W.  relpective  Lebens  vnd  gewisse  Maße  abgetretten,
dabeneben  auch  onter  vns  dreien  Gebradern  andere  gewiße
Puncta  abgeredet,  Gestalt  der  darüber  verfertigter,  von  vns
allen  vollzogener  Vertragk  mit  mehren  bezeuget,  darbey  es
nun  allerdings  nicht  verpleiben  können,  daß  wihr  Vus  demnach
  heute  Endesgesetzten  dato  nochmals  zusammengethan,
ondt  auf  trew  empsige  Vuterhandlung  vnser  hierunter  zu
Ende  benannten  Räthen  ondt  Diener,  folgende  onverandervnd
  vuwiederrufliche  Erbvereinigung  vnter  vus  abgeredet  ond
beliebet,  Nemblich  vnd  vors  1sie  demnach  des  Allerhoͤchsten
Gottes,  allein  welsen  vonerforschlichen  Rath  vnd  Willen  nach,
nunmehr  alle  onsere  Brüdere  diß  zeitliche  gesegnet  vnd  wir
beiderseits  Vuser  durch  deßen  Gnade  vnd  Güte  erlangtes  hohes
  Alter,  beneben  der  großen  müheseligen  sich  bei  itzigen  allgemeinen
  erbärmlichen  Wesen  immer  mehr  vnd  mehr  überheufenden
  Regierungs  Lasi  vnd  andern  Vmbständen,  in  bil-