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thun  Wir  Hzg.  Friedrich  vns  solches  so  lange  wir  leben,  wie
imgleichen  vnser  Julius  Universitaͤt  habenden  Antheil  hiermit
dusdruͤcklich  reserviren  vnd  vorbehalten.

Dagegen  vberlassen  vors  5te  Wir  Herzog  Georg  vusers
freundlichen  lieben  Bruders  Herzog  Friederichen  Ld.  die  von
vnsers  auch  freundl.  lieben  Vettern  Hzgen  Augusti  des  jüngern
  Ld.  in  dem  Braunschweigischen  den  14ten  Dechris
jüngsihin  aufgerichteten  Erbvertrage  Vuser  Fürstl.  Linien  jährl.
gewilligte  Achtehalb  Tausend  Thlr.  Nachschuß  Gelder,  vnd
dabeneben  noch  fünfhundert  Reichsthlr.  mit  der  Versprechung,
woferne  selbige  Nachschuß  Gelder  vf  vnsers  freundl.  lieben
Bruders  ansuchen  welches  dessen  Ld.  zu  thun  vber  sich  genommen,
  vber  verhoffen  nicht  erfolgen  würden,  daß  wir  alsdann
  dieselbige,  auss  denen  vus  jetzo  vberlassenen  Bergwercken
  jährl.  zum  höchsien  vf  Trinitalis  ohnfehlbar  erlegen  lassen
  wollen,  daran  gleichwol  zu  kürtzen  waß  etwa  Sr.  Ld.
vorhero  (damit  Ihr  jedesmahls  nach  aller  Müglichkeit  willfahret
  werden  soll)  abgefolget  worden,  Vud  sollen  beyde  Zeheutner
  zu  Goßlar  ond  Zellerfelde  inlpecie  in  ihre  Pflicht
mitnehmen,  daß  sie  von  den  Bergwercks  Gefällen  niemands
was  geben  oder  abfolgen  lassen  wollen,  ehe  vnd  zuuor  vnsers
Bruders  Ld.  vnd  zum  wenigstens  alle  Ouartal,  eines  aten
Theils  halber  richtig  bezahlet  vnd  befriediget,  zudeme  nehmen
Wir  vber  vus  alle  vf  mehrgedachten  Fürstenthumb  Calenbergk
hafftende  Onera  Bürde  vud  Beschwernüssen,  wollen  auch
deren  vnd  derselbigen  Euthebunge  halben  seine  vusers  freundl.
lieben  Brudern  vnd  Gevattern  Hzg.  Friedrichen  Lbd  vmb
nichts  mehr  besprechen  noch  belangen,  es  sey  dann  daß  Sr.
Ld.  selbsten  oder  auch  vnser  vor  vus  verstorbene  Brüdere,  einige
  Schulden  vnd  andere  Last  durch  Conlens  oder  sonst
vber  sich  genommen,  mit  welcher  Abtragung  es  billig  nach