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auch  selbige  in  Nabmen  heil.  vnd  hochgelobten  Dreyfaltigkeit
hiemit  an  der  gewissen  Zuversicht,  die  goͤttl.  Allmacht  werde
diese  vnsere  wie  anch  vnsers  freundl.  lieben  Bruders  trew  gemeinte
  Intention  mit  dem  Geist  der  Gnaden  vnd  Weiheit,
auch  allen  andern  hochgesegneten  Succels  von  oben  herab
erfuͤllen,  damit  wir  solche  Regierung  nicht  allein  woll  anfangen,
  sondern  auch  mitteln  vnd  zu  seiner  Gort  wolgefaͤlligen
Zeit,  in  Gluͤck  vnd  Ruhe  vollenden  moͤgen,  machen  Vns  auch
keinen  Zweifel,  es  werden  vnsere  getrewe  Landschaften,  vnß
bey  solchen  großen  Werke  vnd  heilsamer  Verfassung  des  gantzen
  Regiments  ond  anderer  gemeinen  obliegen  vnd  Beschwerungen
  mit  beständigen  Rath  vnd  That  willfährig  vnter  die
Arme  greiffen  vnd  dadurch  dieser  mühsamen  Bürden  erleichtern
  helfen.

Als  aber  vors  5te  bey  diesen  zerrütteten  Zeiten  nechst
des  allerhöchsten  Beistandt  an  heilsamer  treweiferiger  zusammensetzung
  sehr  hoch  gelegen,  vudt  vusere  geehrte  Vorfahren
vnter  sich  ganz  lobwürdige  Erbvereinigungen  vndt  Vertrage
aufgerichter,  dann  solches  vus  der  nahen  brüderl.  Verwandtniß
  nach,  insonderheit  obliegen  wollen,  so  haben  wir  der
Nothdurft  erachtet,  fort  hiebeneben  zu  Anfang  vuserer  beiderseits
  Regierung  ond  davon  dependirender  Puncte  halber  eine
gewisse  vnd  bestendige  Verfassung  Gott  zu  Ehren,  der  Roͤm.
Kays.  Mistt.  vuserm  allergudst.  Herrn  vnd  dem  Heil.  Roͤm.
Reich  zu  Dienste,  onserm  Fürsil.  Hause  zu  Ruhm,  vnd  Land
vnd  Leuten  zum  Besten  ofzurichten,  vnd  zu  jeder.  männlichs
insonderheit  vuserer  lieben  posterilæt  Wissenschaft  zu  Papier
bringen  zu  lassen,  gestalt  dieselbige  hicrnechst  hinzugcthan.

Bestehet  fürs  6te  fürnemblich  darinn,  das  eine  richtige
Conformitet  in  Conlilüs  sowoll  ratione  finis,  als  fundamenlorum
  oblerviret  vnd  gehalten  werde,  Jennes  auch  dar-