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terthanen  ermäglich  sey,  vnd  einer  des  andern  Brüderl.  Allection
  ond  Neigung  zu  verspüren  darunter  haben  möge.
Insonderheit  wollen  wir  Hzg.  Georg  vnsers  freundl.  liebl.
Bruders  Landen,  so  viel  immer  mueglich  mit  der  Kriegs  Last
vbersehen  ondt  verschonen.

Als  auch  vors  4  3te  Vuserm  Fürstl.  deuse  vndt  diesem
ganzen  Krayse,  an  vnser  Vestung  Zell  vndt  Giffhorn,  vnd
das  diese  beyde  Orter  in  vnserm  Gehorsahmb  Devotion  vndt
eigenen  Dilpolition  es  koste  auch  sonst  was  es  wolle  erhalten
  werden,  zum  cussersten  gelegen,  so  sollen  dieselbe,  insonderheit
  verwahret  werden,  ondt  erbieten  Wir  Hzg.  Georg
onß  dahin,  daß  wir  dieselbe  mit  genugsamer  Guarnilon  so
nicht  allein  uns,  sondern  auch  vnsers  freundl.  Liebl.  Bruders
Hzgs.  Friedrichs  Ld.  mit  Eyd  vnd  Pflichten  verwandt  gemacht
  worden,  versehen  wollen,  auch  sogar  das  wir  vuser
Fürsil.  Blut  daran  zuzusetzen  gemeinet.  Wir  Hzg.  Friederich
wollen  auch  Sr.  Ld.  an  Selbiger  Guarnilon  nicht  allein
nicht  behinderlich  seyn,  sondern  auch  deroselbigen  zu  sambt
ihrer  Herzlieb.  Gemahlin  jungen  Herrschaft  vnd  Frewlein  Vuser
  freundl.  lieben  Schwägerinnen,  Gevatterschen,  Vettern
vndt  Wasen  den  freyen  Zutritt  zu  ondt  in  selbige  vusere  Vestung
  Zell  vff  bedürffenden  Fall  jedes  mahl  vergönnen  ondt
verstatten.

Sollte  dann  ferner  und  vors  täte  in  gemeinen  auch
solchen  Sachen  so  den  Statum  publicum  ondt  onsers  ganzen
  Hauses  Conlervation  betreffen  auf  vorgehende  vnser
oder  vnser  beiderseits  zusammengeordnete  Räthe  reife  Berathschlag=
  vnd  Gutbefindung  etwas  verwendet  werden  müssen,
wie  solches  nicht  wird  verpleiben  konnen,  so  wollen  wir  solche
Vnkosten  vndt  Spesen  pProportionabil.  tragen,  ondt  einer
den  andern  deswegcu  ohnfehlbahrlich  benehmen.