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Nr.  LX.

Schreiben  der  vier  grossen  Staͤdte  an  Canzler
  und  Räthe  wegen  Declaration  des  Hildesheimischen
  Landtagsabschiedes  26.  Febr.
1638.

Hoch  Edle,  Gestrenge,  Veste,  Hochgelarte  vnd  Hoch  Achtbere,
  denselben  seind  Vusere  bereitwillige  Dienste  jederzeit
  zuuor,  Großgünstige  Hochgeehrte  Herren  vnd
Freunden  2c.

A  Vus  vor  wenig  Tagen  die  Abschrifft  des
jungst  zu  Hildesheim  Abgefaßten  Landtags,  Abschieds  zukommen,
  haben  wir  denselben  fleißig  durchgesehen  vnd  die  demselben
  einverleibte  puncten  derogestalt  beschaffen  befunden,  daß
wir  lerenillimi  Unsers  gul.  Frl.  vnd  Hl.  Landesvaterliche
Sorgfalt  vor  dero  getrewe  vnd  gehorsame  Vuterthanen,  auch
E.  Gesir.  Herrl.  vnd  Gsten  wohlmeinentliche  intention  allenthalben
  ruhmlich  zu  verspuren  haben.

Demnach  aber  etliche  wenig  puncten  darinnen  begriffen,
dabey  wir  onsers  dabey  verlerenden  mercklichen  Interelle  halber
  mehrer  declaralion  bedurffen,  Insonderheit  weilen  wir
von  vnsern  Abgeordncten  berichtet  worden,  daß  ihnen  von
Kandschafft  Deputalis  bas  erste  concept  nur  vorgelesen  worden,
  aber  auf  beschehenes  ansuchen,  zu  ihrer  eignen  Verlesung
nicht  communieiret  werden  wollen,  vnd  derowegen  in  Zweiffel
  stehen,  ob  solche  puncten  in  erwehnten  Concept  dergestalt
begriffen  gewesen,  So  geleben  Wir  der  trosilichen  Hoffnunge,