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innerhalb  einer  gewissen  Zeit  gelieffert  werden  solle  2c.  Nun
hat  es  hiemit  diese  Beschaffenheit,  daß  als  im  Julio  negst
verflossenen  1637.  Jahres  dieser  pundk  dobaltiret  den  dohmahls
  zu  Hildesheim  Anwesenden  Stenden  vom  Hn.  Genreal
  Proviand  Meister  Jacob  Arend  von  Papen  erofnet  worden,
  daß  von  vorigen  Jahrs  collectirten  Proviand  noch  3400
Malter  im  Magazin  vorhanden  wehren,  derohalben  von  den
Land  Stenden  gewilliget,  zu  gemeldter  quantitet  noch  6600
Malter  iherbeyzubringen,  damit  also  das  Magarin  auf  dieses
Fahr  mit  10,000  Malter  Korn  versehen  wurde.  Vud  haben
damals  die  Grossen  Städte  zu  angedeuteter  Summa  der
6600  Malter  Serxtam,  die  von  der  Ritterschaft  aber  1000
Malter  gewilliget,  das  vbrige  hat  von  den  Clostern,  kleinen
Städten  ond  Vnuterthanen  auf  dem  Lande  nach  proportion
2½  Himpten  auf  einen  contribuirenden  Thaler  collectiret
werden  sollen,  mit  welchem  modo  colleciandi  die  Gr.  Städte
nichts  zu  thun  haben.

Wie  Wir  Vuß  denn  dieser  verwilligung  halber  auf  das
im  Julio  negsiverflossenen  1657.  Jahrs  vom  Hru.  Land  Syndico
  L.  Henrico  Petreio  gehaltenes  Protocollum  kühnlich
beziehen  koͤnnen.

Weilen  nun  die  im  Landtagbabschiede  angedeuttete  Außtheilung
  der  verwilligten  Proyiand,  Vnß  vber  beschehene  verwilligung
  auf  etzliche  100  Malter  beschwehren  wolte,  Alß
haben  Wir  zu  dienstlich  bitten,  E.  Gesir.  Herrl.  vnd  gsten  geruhen
  sich  auß  dem  vom  Hru.  Land-Syndico  Petreio  gehaltenen
  Protocollo  vnd  den  26ten  July  beschehenen  Vortrag
  Großgonstig  zu  inlormiren,  vnd  diesen  pt.  also  zu  moderiren,
  das  wir  vber  vnsere  beschehene  verwilligung  ond
gewduliche  Sertam  in  hoc  pallu  nicht  Graviret  werden
mögen.