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Religions-Reversalien  Herzogs  Johann  Friederich
  vom  23.  Mai  1671.

Von  Gottes  Gnaden  Wir  Johann  Friederich  Herzog.
  zu  Braunschweig  und  Lüneburg.  Thun  kund  und  bekennen
  hiemit  offentlich,  vor  uns,  Uusere  Erben  und  Nachkommen
  Herzoge  zu  Braunschweig  und  Lüneburg.  Als  nach
Absierben  des  weyl.  durchl.  F.  unsers  freundlichen  lieben
Vettern,  Herrn  Erichs  des  jüungern,  Herz.  zu  B.  und  L.
Chrisimilder  Gedächtniß  die  Würdige,  Ehrenveste,  Ehrbate,
Ebrsame,  Vorsichtige,  Unsere  liebe  andächtige  und  getreuc,
die  sämtliche  Prälaten,  die  von  der  Ritterschaft  und  Städte,
unsers  Fürst.  Br.  Calenb.  theils  auf  damals  von  Weyl.  dem
auch  durchl.  F.  Herrn  Julio,  Herz.  zu  B.  und  L.  unserem
auch  geliebten  Herrn  Vettern,  Hochlöbl.  Angedenkens  ausgeschriebenen
  und  in  unserer  Stadt  Gandersheim  gehaltenen
Landtage  Seiner  Liebden  und  nunmehr  Unsere  chrisiliche  publicirte
  Kirchen  Ordnung  nicht  allein  mehrentheils  beliebet  und
angenommen,  sondern  auch  von  dem  Hochwürd.  und  durchl.
Färsten,  Herrn  Henrich  Julio  postulirten  Bischof  zu  Halberstadt,
  Herz.  zu  Br.  u.  L.,  unserem  in  Gott  ruhenden  Vettern
  hochseel.  erwiederten  und  ausgeschriebenen  Landtage  daselbst
  sich  deßwegen  mit  Sr.  Liebden  und  nunmehr  Unsern
Landständen  10.  Oct.  160  1.  vollkommlich  und  unwiderruflich
veiglichen  und  vertragen  haben,  inmaassen  der  durch  die  von
S.  Libd.  u.  Ihren  dazu  deputirte  aufgerichteter  Vertrag  und
Abschied  klärlich  ausweigt.  Ueber  dieses  auch  weyl.  der