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durchl.  F.  Herz.  Friederich  Ulrich,  auch  nachgehends  Herz.
Augustus  der  ältere,  alle  Herz.  zu  Br.  und  L.  unsere  auch
freundliche  liebe  Vettern  Hochseel.  Gedaͤchtn.  gemeldte  Kirchen-Ordnunge
  und  Abschiede  nicht  allein  approbirt,  consirmirt
und  bestätigt,  sondern  auch  bei  genommener  Landtags-Huldigung
  gemeldte  Stände  samt  und  sonders  1615.  8.  Nov.  und
abereinst  8.  Mai  4628.  So  denn  der  auch  durchl.  Fürst,
Herr  Georg  Herz.  zu  Br.  und  L.  unser  gnäd.  und  hochgeehrter
  Herr  Vater,  Chrisimild.  Anged.  hieselbst  in  unserer  Residenz
  Stadt  Hannover  18.  Febr.  1656.  Ferner  der  auch
durchl.  Fürst  Herr  Christian  Ludwig,  Herzog  zu  Br.  u.  L.
unser  freundlich  geliebter  Bruder  Hochlobl.  Angedenkens  21.
Jul.  1642.  und  endlich  der  auch  durchl.  Fürst,  Herr  Georg
Wilhelm,  H.  zu  Br.  u.  L.,  unser  auch  geliebter  freundlicher
Bruder  50.  Jun.  1649  alhier  der  christl.  Relig.  nach  der
unveraͤnderten  A.  C.  wie  dieselbe  Kais.  Carln  V.  1530  auf
dem  Reichstage  zu  Augspurg  uͤbergeben,  absonderlich  in  Gnaden
  versichert,  und  daneben  und  gemeldte  Landstände,  nachdem
  vurch  Gottes  gnädige  Schikung  und  vermittelst  des  mit
vorhochgedacht  Unsers  Bruders  H.  Georg  Wilhelms  Liebden
getroffenen  Vergleichs  von  deroselben  und  beschehener  Ueber--laß=
  und  Abtrettung  dieses  unsers  Fürst.  BrLuͤn.  Calenb.
Theils  die  hohe  Landesfürstl.  Regierung  auf  uns  kommen,
uthg.  ersucht,  Wir  als  regierender  Landesfürsi  solche  vorhergesetzte
  LOrdre,  LTAbschiede  und  darauf  gerichtete  F.  Aßekuration
  in  Gnaden  consirmiren  und  bestärigen  mochten.
Daß  wir  demnach  als  einziger  regier.  Landesfürst  unser
getreuen  Landschaft  Calenb.  Theils  nicht  allein  allen  denen
Ständen  derselben  insgemein,  sondern  auch  jedes  Standes
sonderbaren  Glieder#,  aus  gutem  Vorbedacht  bei  unfern  Fürsil.
Würden  und  an  Aydesstatt  versprochen,  auf  sie  und  ihre