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merrath  Hironimo  v.  Witzendorff,  wie  Er  dasselbe  bishero
gehabt.  «

6)  Im  übrigen  hat  es  bey  demjenigen,  wie  es  vorhin
in  jeglichem  Collegio  mit  den  Deliberalionen  und  Ausfertigung,
  in  soweit  durch  diese  Perordnung  kein  anderes  ex-Prelle
  ltatuiret,  sein  Bewenden.  Demnach  aber  unsere  eigentliche
  Intention  und  Absehen  dahin  gerichter,  Unsere  Regierungs=
  Form  also  anzustellen,  damit  alle  und  jede  Unserer
Geheimten  Räthe  von  allen  vornehmsten  und  importanten,
insonderheit  Unser  Etat  und  Unterelle  angehenden  Sachen
Nachricht  und  Wissenschaft  haben,  und  Uns  ihre  Gedanken
und  Meynung  jedesmahl  darüber  erbfnen  koͤnnen,  alles  um
so  reiser  überleget  und  verhütet  werde,  damit  nicht  durch  eines
  oder  anderen  Abwesen  die  allairen  ins  Seecken  gerathen;
Als  verordnen  Wir  hiemit  und  wollen,  daß  zwar  in  jeglichem
Collegio  die  Sachen  so  ihrer  Eigenschaft  nach  in  dasselbe
gehdren,  ordentlich  vorgenommen,  darüber  von  denenjenigen,
die  darin  Sellion  haben,  Votiret  und  berathschlaget,  auch  wann
sie  ihren  gewissen  ordinairen  Weg,  Maaße  und  Weise,  wornach
  sie  sich  zu  reguliren,  haben,  und  von  keiner  sonderbaren
Importanz,  alda  ein  gemeinsahmer  Schluß  gemachet,  und
die  Ausfertigung  verfüget,  die  wichtigste  aber  vorhero  in  den
Geheimten-Rath  gebracht,  und  unsere  sämtliche  anwesende
Geheimte  Räthe  mit  Ihren  Votis  darüber  vernommen  werden
  sollen,  auf  Maaße  und  Weisc  wie  folget:

7)  Ob  zwar  Art.  (I.)  determiniret,  was  für  Sachen
eigentlich  in  den  Geheimten-Rath  gehdren,  so  hat  es  doch
die  Meynung  nicht,  daß  alle  Minuta  und  kein  sonderbares
Bedenken  habende  Sachen  in  plenum  gebracht  werden  sollen,
  maßen  solches  nicht  allein  nicht  ndthig,  sondern  Unsere
sämtliche  Geheimte  Räthe  nur  zur  Ungebühr  die  Zeit  vergeb-