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Schwedische  und  andere  Truppen  nach  Pommern  marschiren
wollen,  die  daselbst  befindliche  Schwedische  Kriegesmacht  zu
verstärcken,  solches  aber  zu  nichts  als  ad  ollenlionem  angesehen
  seyn  kan,  zumahl  die  Schwedische  Plitze  in  Teutschland
mit  Gornilon  bereits  überflüßig  versehen  seyn,  und  wann
solchen  anmarschirenden  Truppen  der  Durchzug  durch  Unsere
Lande  verstattet  würde,  wohl  gar  Sedes  belli  in  dieselbige
Lande  gezogen  werden  könnten,  so  haben  Unsere  heimlaßende
Gcheimte  Räthe,  wann  dergl.  Voͤlcker,  es  sey  mit  oder  ohne
requilition  angezogen  kommen,  deuenselben  den  Durchzug
durch  Unsere  Lande  keincsweges  zu  versiatten,  sondern  zu
dessen  Abwendung  alle  behuefge  remonsirationes  dagegen
zu  thun,  daferne  aber  solches  nicht  verfangen,  sondern  der
Durchzug  mit  Gewalt  unternommen  werden  wollte,  haben
Unsere  heimgelaßene  Geheimte  Räthe  nach  Anweisung  obigen
loten  Artickels  mit  Unserm  General  Freyh.  von  Bülow  sich
darüber  zusammen  zu  thun,  auch  nach  Befinden,  nach  Wolffenbüttel
  und  anderw  benachbarten  deshalben  zu  communiciren
  und  Gewalt  mit  Gewalt  auf  alle  weise  abzuhalten.

45)  Die  Caße-Rechnungen  von  Licent,  Contribution,
Magazin  und  andern  Einflüßen,  wie  auch  die  Cammer=  und
Schagrechnungen,  imgleichen  die  General=  und  particulär-Caßen-Rechnungen,
  sollen  von  Unsern  heimgclaßenen  Geheimten.
  Räthen  hergebrachtermaßen  eingenommen,  und  Uns  folgends
  relation  davon  erstattet  werden.

14)  Werden  Unsere  heimgelaßene  Geheimte  Räthe,  so
viel  an  Ihnen,  Aufsicht  und  Sorge  tragen  helfen,  daß  sowohl
in  Unsern  Städten  auf  dem  Lande  von  Unserer  Militz  keine
Excelle  verübet,  noch.  Unsern  Ordonaneen  zuwider  Unsern
Umerthauen  etwas  abgefordert,  sondern  allenthalben  gute
Ordnung  und  Kriegszucht  gehalten,  auch  wann  dawider  ge-