450

laßen  könmen,  Uns  zu  roloriren  und  Unsere  Berordnun
darauf  zu  erwarten  seyn  wird.

30)  Wann  eine  vornehme  Person  delinquiret,  ist  dieselbe,
  daferne  genugsame  indicie  vorhanden,  nicht  allein  zu
arretiren  und  zu  capliviren,  sondern  auch  gegen  eine  solche
Person  der  Proceß  vorzunehmen,  jedoch  Uns  sofort  Bericht
davon  zu  erstatten;  und  wollen  Wir  alsdann  gehdrigen  Befehl
  in  der  Sache  ertheilen,  vor  deßen  Einlangung  wider
eine  solche  vornehme  Person  nichts  peinliches  exequiret  werden
  soll.  «  «

54)  Die  Sachen  welche  vermöge  obiger  Verfaßung  vor
Unsere  heimlaßende  Geheimte  Räthe  aus  andern  Unsern  Ceilegiis
  zu  bringen  seyn,  sollen  wie  bishero  geschehen,  1/ruer
von  dem  Vorsitzenden  selbigen  Collegü,  im  Geheimten-  Rarhe
vorgetragen,  und  wann  es  Sachen  seyn,  davon-  uns"  reseriret
  werden  muß,  so  soll  Uns  solche  Relation  vom  Unsein
beimlaßenden  Geheimten  Räthen  erstattet  werden.

32)  Alle  relationes,  welche  Unsere  Geheimte  Raͤthe  an
Uns  erstatten,  sollen  in  Ihrer  aller!  Nahmen  abgssaßet.  auch
von  ihnen  allerseits  unterschriebem  ibeidäl.  "

33)  Von  denen  bey  obspecifleinten  Unseren  Collsgii
vorkommenden  expeditionen  relẽrviren  Wir  zu  eigenhändiger
Unterschreibung  der  Originalien  öllein  solsende

4)  Die  Priviiegia  und  Gnaden-Condessiones  von  einiger
  Importanz.  2)  Die  Obhbögationes  über  Gelder  welche
in  Unserm  Nahmen  bey  Unserer  Conillier#t  oder  fonsten  angeliehen
  werden.  3)  Die  Obligationes  welche  von  Unserer
Zellischen  Landschait  ausgestellet  wetden.  4)  Alle  Bestallungs-Briefet
  jedoch  so  viel-  die-  Ce  emer-  Bestallungen  betrift
  nur  bis  auf  die  Amtmänner  incl.;  ;  damit  aber  die  Post
mit  dergl.  nicht  zu  sehr  beschweret  warnge,  so  können  ober-