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sondern  auch  in  allen  übrigen  Vorfallenheiten  alles  dasjenige,
was  Unsern  Etat  concerniretk,  mit  größesier  Treue,  Emsigkeit
  und  Sorgfalt  in  guter  Einigkeit  und  barmonie  beobachten
  und  verrichten  werden,  was  Unseres  Etats  und  des  Teutschen
  Vaterlands  Aufnahme,  Wohlfarth  und  Sicherheit  in  einige
  Wege  befördern  und  bestätigen  kann,  also  wollen  Wir
solches  gegen  Sie  samt  und  sonders  jederzeit  mit  beständiger
Hulde  und  Gnaden  erkennen,  was  Sie  dieser  Unserer  Inltruction
  gemäß  thun  und  verrichten  werden,  genchm  halten,
  und  Sie  desfalls  gegen  jedermänniglich  schützen  und
vertreten.  Geben  Hannover  den  29sten  Augulb  4714.

G.  L.