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äußerungen,  dem  Herausgeber  beistimmende  Urtheile  in  beträchtlicher
  Zahl  zugekommen.  Einzig  die  Stimme  eines  Recensenten
  der  ersten  Lieferung  in  der  Hall.  Lit.  Zeit.  vom  J.  1829.
(Erg.  Bl.  Nro.  22  und  Intell.  Bl.  Nro.  54)  macht  hievon
eine  Ausnahme  und  es  wird  hier  dem  Herausgeber  in  zwei
Beziehungen  der  Vorwurf  eines  unzweckmähigen  Verfahrens
gemacht.  Einmal  soll  derselbe  nämlich  übel  daran  gethan
haben,  diejenigen  Schriften  in  seine  Ausgabe  aufzunehmen,
welche  nach  dem  Scheiden  Spittler's  vom  literarischen
Schauplatze,  von  zwei  anderen  Gelehrten  „in  der  Grundlage
„sehr  dervollständigt  und  den  Veränderungen  der  Zeit  ange-„paßt,
  in  neuen  Auflagen  herausgegeben  worden  sepen.“
Zweitens  wird  vermißt,  daß  nicht,  statt  der  Trennung  der
größcren  von  den  kleineren  Schriften,  alle  zu  einem  und  demselben
  Fache  gehdrigen,  ohne  Rücksicht  auf  den  Umfang,  in
ununterbrochener  Folge  gegeben  werden,  so  daß  jeder  Leser,
ohne  den  „sehr  beschwerlichen  Ballast“  der  übrigen  Schriften
mituehmen  zu  müssen,  „diejenige  Partie  dieser  schätzbaren  Re-„nliquien
  abgesondert  erhalten  könne,  die  gerade  für  ihn  wün-„schenswerth
  und  unterrichtend  sey?“

Den  ersten  Vorwurf  belangend,  so  ist  zuvörderst  die
Voraussetzung  des  Recensenten,  als  sey  die  Grundlage
jener  zwei  Schriften,  auf  die  er  anspielt,  der  Kirchengeschichte
  und  der  europäischen  Staatengeschichte,
durch  ihre  späteren  Herausgeber  verändert  worden,  nicht  richtig.
  Beide  Werke  sind  nicht  nur  in  ihrer  Grundlage,  sondern
auch  in  ihrer  Ausführung  ganz  dieselben  geblieben;  es  ist
an  dem  Spittlerschen  Terte  durchaus  nichts  verändert
worden  und  die  gedachten  Herausgeber  haben  nur  die  Geschichte
  des  kurzen  Zwischenrgumes  seit  der  letzten,  von  dem