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Verfasser  selbst  besorgten,  Auflage  hinzugefügt,  was  allerdings
  im  Momente  des  Erscheinens  der  Ersteren  für  das
Publikum  von  Werth  war,  nun  aber,  da  seitdem  wieder  eine
Reihe  von  inhaltsschweren  Jahren  verflossen  ist,  schon  nicht
mehr  seinen  Zweck  erfüllt.  Ueberdieß  ist  der  Umfang  jener,
von  den  Verfassern  auch  durch  äußere  Unterscheidungszeichen
kenmlich  gemachten,  Fortsetzungen  sehr  unbedeutend,  und  so
verdiensilich  sie  gewiß  an  sich  sind,  so  darf  der  Herausgeber
doch  sich  der  Hoffnung  überlassen,  daß  kein  Freund  des
Spittler'schen  Genius  —  und  für  Andere  kann  ja  eine
Sammlung  seiner  Werke  nicht  bestimmt  seyn  —  darum,
weil  diese  im  Verhältniß  zu  den  Hauptwerken  sehr  unwesentliche
  Zuthaten  fehlen,  mit  dem  Recensenten  jene  für  „Ballast“
balten  werde.  Mochte  sich  aber  auch  hierin  der  Herausgeber
täuschen  —  sollren  darum,  weil  zu  jenen  beiden  Schriften
  Fortsetzungen  erschienen,  die  größeren  Schriften  überhaupt
  in  dem  Plane  ausgeschlossen  werden,  während  bei  der
würtembergischen  Geschichte,  bei  der  Geschichte
der  dänischen  Revolution  dieser  Umstand  nicht  eintrat
und  während  auf  der  andern  Seite  sogar,  von  den,  allerdings
nicht  erheblichen  Zusätzen,  aus  dem  Nachlasse  des  Verfassers
zur  europäischen  Staatengeschichte  abgesehen,  zur  Geschichte
  des  kanonischen  Rechts  sehr  bedeutende,  unter
Anderen  von  einem  Meister  wie  Savigny  mit  großer  Anerkennung
  aufgenommcnes)  Ergänzungen,  während  ferner  zu  der  han-*)Vergl.

  Geschichte  des  römischen  Rechts  im  M.  A.  2.  Ausg.
2.  Bd.  S.  287  ff.  —  Der  Herausgeber  benützk  diesen  Anlaß  zugleich,
  um  auf  eine  daselbst  (S.  295  Note  e.)  gegebene  Berichtigung
  eines  Versehens,  das  schon  bei  dem  Original  scch  einschlich,
  aufmerksam  zu  machen.  Die  Note  am  Schluß  des