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vortraten,  ist  längst  anerkannt;  es  ist  namentlich  wohl  keine,
in  der  nicht  sein  überwiegender  Trieb  und  sein  ausgezeichnetes
  Talent  zur  Forschung  in  hellem  Lichte  sich  zeigte.  Um
übrigens  was  durch  sie  im  Einzelnen  für  die  Wissenschaft  gewonnen
  wurde,  näher  auch  nur  anzudenten,  müßte  sich  der
Herausgeber  in  ein  ihm  großentheils  fremdes  Gebiet  wagen.
Er  beschränkt  sich  daher,  wie  billig,  auf  einige  wenige,  mehr
die  äuhere  Geschichte  einzelner  Abhandlungen  betreffende,
Notizen.

Zur  Abhandlung  Nr.  V.  zunächst  ist  zu  vergleichen,
was  der  Verfasser  über  dieselbe  in  seiner  Geschichre  des  kanonischen
  Rechts  (F.  62,  in  den  sämmtlichen  Werken  Bd.  1.
S.  214)  berichtigend  bemerkt.

Ueber  die  Abhandlungen  Nr.  VI.  und  vorzüglich  VII.
hat  sich  ebenfalls  Spitrler  selbst  in  einem  Briese  vom
25.  Dec.  4776,  welchen  Meusel  in  einer,  wohl  den  wenigsten
  Lesern  zur  Hand  liegenden  Schrift  (historische  und  literarische
  Unterhaltungen,  Coburg  1818,  S.  264)  mitheilt,  auf
eine  so  charakteristische  Weise  geäußert,  daß  der  Herausgeber
den  Ersteren  durch  einen  Auszug  einen  Dienst  zu  erweisen
glaubr.  „Scheint  Ihnen  denn“  schreibt  er  an  Meusel,  für
dessen  Zeitschrift  er  jene  Aufsätze  eingesendet  hatte,  „meine
Prüfung  der  Runw#chen  Hypothese  zu  heftig  oder  nicht  dokumentirt
  genug  7  Letzteres  bin  ich  mir  am  wenigsten  bewußt,
und  auf  den  Fall  des  Angriffs  ist  mein  Köcher  voll  der  treffendsten
  Pfeile.  Ersteres  könnte  vielleicht  wider  meinen  Willen
  geschehen  seyn;  ich  würde  Sie  in  diesem  Fall  bitten,  harte
Epitheten,  Ausdrücke  u.  s.  w.  hinwegzustreichen;  es  ist  mir
bei  der  ganzen  Sache  um  historische  Wahrheit  zu  rhun.  Ich
wünschte  also  gar  nicht,  Herrn  Runde  den  geringsten  Verdruß
zu  erwecken.  Aber  weitläufig  muß  ich  mich  wegen  meiner