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die  Aufnahme  der  Anzeige  in  den  Gött.  Gel.  Anz.,  in  welcher
aus  Spittler's  Feder  die  Grundzüge  des  ganzen  Gangs
seiner  Untersuchung  mitgetheilt  sind,  einigermaßen  zu  ergänzen.

Bei  der  XV.  Abhandlung  ist  zu  vergleichen,  was  über
die  Richtung  derselben  Planck  (in  dem,  der  fünften,  durch
ihn  besorgten  Auflage  der  Kirchen-Geschichte  beigefügten  Aufsatze
  „über  Spittler  als  Historiker“  S.  24  und  25)  erwähnt.


Die  XVI.,  mit  der  vorstehenden  im  engsten  Zusammenhang
  stehende,  Abhandlung  glaubte  der  Herausgeber  eben  deßhalb
  auf  sie  unmittelbar  folgen  lassen  zu  müssen,  obgleich  ihr,
nach  der  sonst  befolgten  chronologischen  Ordnung,  eine  spätere
Stelle  gebührt  hätte.

Auf  strenge  Correktheit  des  Drucks  hat  der  Herausgeber,
wie  er  sich  schmeichelt  nicht  ohne  Erfolg,  ein  Hauptaugenmerk
gerichtet;  dennoch  ist  in  der  Ueberschrift  der  VI.  Abhandlung
(S.  194)  der  ärgerliche  Druckfehler  „Rechtsstandschaft“  statt
Reichsstandschaft  bei  der  Durchsicht  übersehen  worden.

Karl  Wächter.