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II.

Ueber  Urlspergers  Lehre  von  der  heiligen
Oreieinigkeit  *).

Der  Hauptsatz,  worin  Hr.  Urlsperger  von  den  gewöhnlichen
  dogmatischen  Begriffen,  abgeht,  ist  folgender:  Die
Verhältnisse  zwischen  den  dreien  Subjekten  in  der  Gottheir,
welche  die  Schrift  durch  zeugen,  gezeugt  werden,  und  ausgehen,
  ausdrückt,  sind  ökonomische  Verhälrnisse,  und  keine
wesentlich  nothwendige;  es  sind  solche,  in  welche  sich  die
Subjekte  in  der  Gottheit  freiwillig  gesetzt  haben,  weil  es
vielleicht  die  Natur  der  einmal  beschlossenen  Offenbarung
ersorderte.  Schon  vor  Grundlegung  der  Welt  können  sie
diese  Verhältnisse  erwählt  haben,  daß  also  der  Spruch  Mich.
5,  I.  seine  gewöhnliche  Erklärung  und  seinen  ganzen  Nachdruck
  behält.  Also  auch  vor  der  Menschwerdung  konnte  der
Logos  den  Namen  Sohn  Gottes  führen,  weil  er  schon  damals
  gegen  den  Vater  in  jenes  bestimmte  Verhältniß  sich
gesetzt  hatte,  das  der  äußern  Offenbarungen  wegen  nothwendig
  war:  denn  auch  schon  im  alten  Testament  gescha-*)

  Aus  der  Zeitschrift:  „Revisson  der  teutschen  Litteratur.“
Mannheim  1276.  Stück  1.