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keit,  womit  hier  jedem  Fremden  der  freie  Gebrauch  einer

mit  mehr  als  koͤniglichen  Kosten  gesammelten  Bibliothek

gestattet  wird.  Der  Vater  unsers  Herrn  Jesu  Christi  segne

auch  diesen  geringen  Beitrag  zu  Aufklaͤrung  der  Wahrheit!
Goͤttingen,  den  6.  September  1776.

g.  1.

Zwischen  die  beruͤhmte  Kirchenversammlung  von  Sardika
  im  Jahr  347  *)  und  die  von  Constantinopel  im  Jabr
381  faͤllt  eine  Synode  zu  Laodicea  in  Phrygien,  von  der
man  noch  eine  ziemliche  Menge  Schluͤsse  hat.  Geschichte
und  Zeitrechnung  dieser  Kirchenversammlung  sind  aͤußerst  ungewiß.
  Baronius  setzt  sie  noch  vor  die  Nicänische,  und
wenn  freilich  seiner  Meinung  nichts  entgegen  stunde,  als
daß  die  Photinianer  im  siebenten  Canon  desselben  schon  vorkommen,
  so  wäre  dieser  Zweifel  gering,  weil  noch  nicht
ausgemacht  ist,  ob  nicht  der  Name  Photinianer  Zusatz  einer
spärern  Hand  sey  *5).  Aber  man  darf  nur  die  Schlüsse
selbst  ansehen,  um  sich  zu  überzeugen,  daß  sie  das  Werk
eines  spätern  Zeitalters  sind.  Eine  Kirche,  die  noch  kaum
erst  den  schrecklichsten  Verfolgungen  entrissen  worden,  und

—  N)  Dieses  Jahr  setzen  die  Ballerini  in  ihrer  Abhandl.  de  aniiquis
  canonum  collectionibus  in  dem  dritten  Cbeil  ihrer
Ausgabe  der  Werke  Leo  des  Großen.  S.  21.  Herr  Conssstorialrath
  Walch  seht  in  der  Geschichte  der  Kirchenversammlungen,
  S.  175  das  Jahr  344,  und  zeigt  S.  178,  daß  das
Jahr  dieser  Versammlung  eine  der  vielen  Streitfragen  sev,
die  bei  dieser  Spnode  mehr  als  leicht  bei  irgend  einer  andern
  erregt  werden.

)  s.  Herrn  Consistorialrath  Walch's  Geschichte  der  Kirchen.
S.  214.  Anm.  2.