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die  gleich  nach  Aufhoͤrung  dieser  äußerlichen  Verfolgungen
von  heftigen  innerlichen  Unruhen  zerruͤttet  wurde,  hat  nicht
Alter  und  nicht  Muße  genug  um  solche  Polizeianstalten  zu
machen,  als  in  den  Schluͤssen  dieses  Conciliums  enthalten
sind.  Noch  einen  vielleicht  Kärkern  Beweiß  gegen  die  Meinung
  des  Baronius  enthält  die  Uebelschrift  dieser  Concilienschlüße.
  Sowohl  im  griechischen  Terr,  als  in  allen  alten
Uebersetzungen  heißt  es:  die  Synode  sey  gehalten  worden
zu  Laodicca  im  Pacatianischen  Phrygien.  Zu  den  Zeiten  des
Nicänischen  Conciliums  war  Phrygien  noch  nicht  getheilt:
selöst  noch  zu  den  Zeiten  des  sardischen  Conciliums  gab  es
nur  ein  Phrygien  *);  also  kann  die  laodicenische  Synode
nicht  jenseits  des  Jahrs  344  oder  347  fallen.  Unter  allen
den  verschiedenen  Meinungen  setzt  es  doch  keine  jünger,  als
in  das  Jahr  381:  denn  sowol  in  den  griechischen  Eremplarien,
  als  in  der  Isidorschen  und  Dionysischen  Uebersetzung
stehen  die  Laodicenischen  Schlüsse  vor  den  Dekreten  des  Constantinopolit.
  Concil.  Was  man  von  der  Geschichte  dieser
Kirchenversammlung  wissen  will,  beruht  einzig  auf  Muthmaßungen.
  Godefroy  #5)  fand,  daß  in  Gratians  Dekret?#)
ein  Theodosius  als  Verfasser  dieser  Schlüsse  angegeben  wird,
und  er  glaubte  eine  Aehnlichkeit  zwischen  den  Laodicenischen
Schlüssen  und  den  Meinungen  eines  gewissen  Theodosius,
dessen  Philostorg  gedenkt,  wahrzunehmen;  überdieß  erzählt
auch  Philostorg  wirklich  von  diesem  lydischen  Bischof  Theo-*)

  Man  muß  hier  nicht  nach  dem  gewöhnlichen  Tert  der  Concilien
  =  Ausgaben  oder  der  Werke  des  Hilarius  urtheilen:
die  Ballerini  haben  ibn  (I.  c.  S.  18.  §S.  5.)  fehr  glücklich
aus  einer  alten  veronischen  Handschrife  verbessert.

In  dissertationibus  Philoslorgii  hisior.  Eccles.  subjunctis.
Pag.  325.  336.

7/#%  C.  11.  dist.  16.