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Concilienschluͤsse  sind  viele  unbrauchbar.  Sie  haben  sich  oft
nicht  begnuͤgt,  blos  die  Ordnung  der  Concilienschluͤsse  zu
verändern,  sondern  die  Worte  mehrerer  Canones  zusammen
geschmolzen,  die  Quelle  nicht  angezeigt,  aus  der  sie  einen
Canon  genommen  haben:  und  doch  ist  der  Canon  oft  so
trausformirt,  daß  man  ohne  Anzeige  des  Schriftstellers
kaum  mit  einiger  Gewißheit  die  Quelle  aufsuchen  kann.
Noch  kommt  im  mittlern  Zeitalter  die  große  Schwierigkeit
hinzu,  daß  man  erst  gencalogisch  untersuchen  muß,  wie  ein
Schriftsteller  den  andern  geplündert  habe,  und  wie  der  Pünderer
  wieder  von  einem  andern  geplündert  worden.  So
schrieb  Burkard,  Bischof  zu  Worms,  im  eilften  Jahrhundert
den  Regino,  den  Ansegisus  und  den  Benedictus  Levite  aus:
neunt  aber  nicht  die  Quellen,  woraus  er  geschôpft  hat,  sondern
  thut,  als  ob  er  die  Concilien  und  Kirchenväter  selbst
vor  sich  gehabt  hätte:  ja,  um  oft  ein  Gesetz  durch  einen
berühmten  Namen  zu  empfehlen,  schreibt  er  einer  Kirchenversammlung,
  oder  einem  rdmischen  Bischofe  zu,  was  blos
ein  Fragment  aus  einem  Capitulare  ist..

Und  aus  eben  diesem  Burkard  hat  Gratian  einen  gro-Hen
  Theil  seiner  Sammlung  genommen.  So  floß  der  Strom
immer  trüber,  je  entfernterer  er  von  der  Quelle  floß:  und
unter  dem  ganzen  großen  Haufen  von  Canonisien,  bie  das
mittlere  Zeitalter  gehabt  hat,  darf  man  nicht  denken,  einen

*)  Balleriniorum  diss.  de  anliquis  Canonum  collect.  P.  IV.
c.  12.  pag.  294.  und  der  daselbst  angeführte  Baluze  in  der
Vorrede  zu  Regino's  Sammlung.  Harzheim  vertheidigt  den
Burkard.  Concil.  T.  I.  pog.  14.  Man  sollte  aber  aus  seiner
  elenden.  Vertheidigung  beinahe  schließen,  er  habe  die  eigentliche
  Stärke  des  Vorwurfs,  den  Baluze  dem  Burkard
macht,  gar  nicht  gefaßt.