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anzutreffen,  der  sich  durch  ein  kritisch  geuͤbtes  Auge  gegen
die  Fehler  seiner  Vorgaͤnger  gesichert  haͤtte.

g.  5.
I.  Griechische  Handschriften,  welche  die  Concilienschlüsse
  ganz  und  in  unveraͤnderter  Ordnung  liefern.

Unter  denjenigen,  welche  griechische  Sammlungen  der
alten  Kirchengesetze  herausgegeben  haben,  sind  zwei  der  berühmtesten:
  Wilhelm  Beveridge  ?)  und  Christoph  Justellus
  26).  Ersterer  gab  in  seinem  Synodikon  nicht  nur  die
Concilienschlüsse  selbst  heraus,  sondern  er  lieferte  auch  zugleich
  die  Glossen  des  Valsamon,  Jonaras  und  Aristenus:
denn  zu  eben  der  Zeit,  da  im  Occident  durch  Gratians
Sammlung  dasjenige,  was  man  damals  kanonisches  Recht
hieß,  erst  recht  allgemein  ausgebreitet  wurde,  stund  im
Orient  eine  Menge  Glossatoren  auf,  unter  welchen  Balsamon
  vom  groͤßten  Ausehen  und  von  der  groͤßten  Gelehrsamkeit
  war.  Als  Patriarch  von  Antiochien,  als  Rathgeber
des  Kaisers  und  als  wahrscheinlicher  Kandidat  des  Constantinopolitanischen
  Stuhls  erweckte  er  die  Aufmerksamkeit  aller
Canonisten  seiner  Zeit.  Kommentarien  über  Gesetze,  von
einem  solchen  Manne  geschrieben,  bleiben  selten  bloße  Kommentarien:
  das  Ansehen  ihres  Verfassers,  und  der  beständige
  Gebrauch,  den  man  besonders  zu  Lebzeiten  des  Mannes
von  denselben  macht,  erhebt  sie  bald  zu  einem  Mittelding

)  Synodicon,  s.  pandecioe  canonum.  S.  S.  apostolorum  el
conciliorum  nec  non  canonicarum  S.  S.  Palrum  epistolarum,
  Oxonii.  1672.  2.  Voll.  Die  hier  gelieferten  Concilienschlüsse
  gehen  bis  ins  neunte  Jahrhundert.

*7“  Bibliotheca  juris  canonici  ex  schedis  Christo.  Juslelli
edila  ab  Henr.  Jusichllo  ei  Wilh.  Vocllo.  Paris.  1667.