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zwischen  Gesetz  und  bloßem  Kommentar,  und  dieses  vorzüglich
  noch  zu  Zeiten,  wo  wahre  Gelehrsamkeit  selten,  und
Freiheit  im  Denken  höchst  unbekannt  war.  Eben  dieses
Glück  widerfuhr  den  Glossen  des  Balsamon.  Bald  schrieb
man  sich  keinen  andern  Coder  mehr  ab,  als  einen  Balsamonschen:
  und  so  wurden  nach  und  nach  alle  ältere  unglossirte
  verdrängt.  Daher  sind  in  Bibliotheken,  die  sonst  durch
Manusecriptensammlungen  sehr  berühmt  sind,  fast  nichts,  als
Balsamonsche  Codices.  In  Bandini  Verzeichniß  der  Handschriften
  der  Mediceischen  Bibliothek  sind  Tom.  I.  pag.  5.
72.  397.  lauter  glossirte  Colices.  Beveridge  hat  bei  der
Ausgabe  seines  Synodikon  drei  Handschriften  5)  gebraucht,
aber  alle  drei  von  gleicher  Art;  er  selbst  setzt  die  älteste  der
selben  in  die  letztere  Hälfte  des  dreizehnten  Jahrhunderts:
sie  haben  alle  diesen  sechzigsien  Canon  gehabt;  wenigstens
ist  von  keinem  eine  Variante  bemerkt.  Aber  diese  sechs
Handschriften,  jene  drei  in  Bandini's  Verzeichniß,  und  diese
drei,  welche  Beveridge  gebraucht  hat,  gelten  im  Grunde  doch
nur  für  eine  Handschrift  aus  dem  zwölften  Jahrhundert:
denn  alle  sechs  sind  Copien  von  Balsamons  Handschrift,
und  sie  können  also  alle  gegen  die  viel  frühern  Zeugen  aus

*)  Er  selbst  beschreibt  sie  in  der  Vorrede  solgendermaaßen:  vetus
  admodum  et  complelum  (commentariorum  Balsamonis)
exemplar,  duod  duadringentis  circiker  abbinc  annis  eloganti
  monu  exaralum.  Duobus  allis  eorundem  scholiorum
  codd.  MSS.  vsi,  Aeioniensi  et  Amer  bachjiano.  Coderx
iste  Amerbachianus  cum  Bodlejano  plerumdue  conuentt,
ellam  vbi  Parisiensis  editio  ab  viroque  discrepat.  Idem
de  Codice  Aeloniensi  dicendum.  Selbst  schon  die  beständige
  genaue  Uebereinstimmung  dieser  drei  Handschriften,  und

ihre  gemeinschaftliche  Abweichung  von  der  pariser  Ausgabe
des  Johann  Titius  beweißt  genugsam,  wie  wenig  man  sie
als  drei  verschiedene  Zeugen  gelten  lassen  könne.