80

dem  sechsten  und  siebenten  Jahrhundert  in  gar  keinen  Betracht
  kommen,  besonders  da  Handschriften  aus  den  Zeiten
der  Glossatoren  und  Scholiasten  immer  etwas  verdaͤchtig
sind,  wenn  bei  einer  Stelle  gestritten  wird,  ob  sie  nicht
Zusatz  seyn  moͤchte,  und  ihr  Zeugniß  ungleich  mehr  Wahrscheinlichkeit
  hat,  wenn  sie  den  Zusatz  verwerfen,  als  wenn
sie  denselben  annehmen.  Zonaras  macht  in  der  Anmerkung,
die  er  bei  diesem  Canon  hat,  vermuthlich  gegen  seinen  Willen,
  den  ganzen  Canon  verdaͤchtig.  Er  bemerkt,  daß  dieser
Catalog  der  canonischen  Bücher  des  A.  und  N.  T.  auf  den
85.  Canonem  apostolicum  seine  Beziehung  habe;  doch  dürfte
man  sich  nicht  wundern,  daß  in  diesem  Clementis  constituliones
  beigefügt  seyen,  welche  doch  in  dem  Laodicenischen
fehlen:  denn  synodus  sexta  habe  diese,  als  von  Ketzern
verfälscht,  verworfen.  Ein  sonderbarer  Gedanke,  daß  die
Ursache,  warum  eine  gewisse  Schrift  im  Laodicenischen  Canon
  nicht  steht,  darin  liegen  soll,  weil  diese  Schrift  im  Jahr
680  von  einer  Synode  derworfen  worden.  Sollte  Zonaras
etwa  Spuren  gehabt  haben,  daß  man  in  den  Schlüssen  der.
ältesten  Kirchenversammlungen  nach  dem  Gutdünken  späterer
  Zeiten  wirklich  solche  Veränderungen  gewagt  habe  2  Eine
Vermuthung,  wodurch  das  Ansehen  unsers  Laodicenischen
Canons  höchst  ungewiß,  und  zu  einem  sichern  Beweise  ganz
unbrauchbar  würde.  Merkwürdig  ist  es  immer,  daß  dieser
Laodicenische  Canon  dem  85.  Apostolischen  Canon  in  allem
so  ganz  ähnlich  ist,  außer,  daß  er  diese  a.  680.  verworfene
Schrift  hinwegläßt.  Hieraus  erhellt  aber  auch,  wie  wichtig
uns  ein  Zeuge  seyn  müßte,  der  älter  wäre,  als  Synodus
sexta:  bei  ihm  müßte  es  sich  überzeugend  zeigen,  ob  diese
Synode  auf  unsern  Canon  wirklich  einen  Einfluß  gehabt
habe,  oder  nicht.