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weil  Nachrichten,  die  nur  geschwind  in  golemischen  ülbsichten
  zusammengerafft  werden,  selten  vollkommen  gewiß  oder
vollkommen  genau  sind.  Noch  flüchtiger  ist  vie  Anzeige  einer
  andern  Handschrift,  worin  unser  Canont  gleichfalls  fehlen
  soll,  die  in  Johann'  Gregorte's  *)  Posthumis  steht.  Er
gedenkt,  nachdem  er  vorher  gesagt  hatte,  daß  dieser  Laodicenische
  Canon  in  sehr  alten  Handschriften  fehle,  des  Gretserischen
  Manuscripts,  und  setzt  bei,  daß  er  selbst  auch  ein
solches  zu  Haus  besitze.

Hody's  Nachricht  in  seinen  textibus  Bibliorum  originalibus
  pag.  647.  würde  fuͤr  uns  noch  die  brauchbarste
seyn,  wenn  wir  von  den  Handschriften  der  Bodlejanischen
Bibliothek  eben  solche  Beschreibungen  haͤtten,  als  Bandini
von  der  Mediceischen  geliefert  hat.  Er  versichert,  daß  er  in
einem  sehr  alten  Baroccianischen  Coder,  der  mit,  n.
zeichnet  ist,  fehle.  In  einem  andern  alten  Baroccianischen
Coder  n.  185.  der  nach  dem  Bodlejanischen  Manuscriptenverzeichniß
  nur  sieben  und  funfzig  Canones  hat,  steht  zwar
das  Verzeichniß  der  kanonischen  Bücher,  aber  weder  als  letzter
  Canon,  noch  vereinigt  mit  dem  letzten  Canon,  sondern
nach  einem  ziemlich  leergelaßnen  Raume  gleichsam  bloß  ein
verdächtiger  Anhang.  Eine  Baroccianische  Handschrift  n.
158.  hat  zwar  das  Verzeichniß  als  vollkommen  ächt:  aber
gerade  diese  Handschrift  ist  unter  allen  dreien  bei  weitem  die
jüngste.  Diese  Nachricht  ist  desto  schätzbarer,  da  man  hier
gleichsam  eine  genealogische  Nachricht  vor  sich  hat,  wie  dieser
  Canon  nach  und  nach  sich  eingeschlichen  haben  könnte:
sie  würde  vielleicht  zu  einer  vollkommenen  Entscheidung  allein
  hinreichend  seyn,  wenn  wir  von  diesen  Handschriften

)  London.  1664.  4.  pag.  85.