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mehr  wuͤßten,  als  was  uns  Hody  davon  gesagt  hat.  So
viel  ergiebt  sich  doch  wohl  hieraus  als  Resultat,  daß  selbst,
wenn  wir  keine  andere  Entscheidungsgründe  haͤtten,  als  die
griechischen  Handschriften  der  Sammlungen  von  Concilienschlüssen,
  immer  doch  mehr  Wahrscheinlichkeit  sey  gegen  die
Aechtheit  unsers  Laodicenischen  Canons,  als  für  dieselbe.

S.  9.
II.  Sammler  unter  den  Griechen,  welche  die  Concilienschlüsse
  nach  einer  gewissen  syskematischen  Ordnung
L  geliefert  haben.

Man  hat  vorzuͤglich  drei.  Johann  von  Antiochien,
Photius,  Matth.  Blastares  2).  Letzkere  zwei  sind  uns  unbrauchbar:
  denn  Photius  führt  die  Concilienschlüsse  nicht
wörtlich  an,  sondern  citirt  sie  blost  52)  und  Blastares  ist  zu
jung;  er  ist  aus  dem  vierzehnten  Jahrhundert,  und  seine
Arbeit  war  entweder  sehr  flüchtig,  oder  find  unsere  Ausgaben
  sehr  mangelhaft.  Blastares  sagt,  der  Laodicenische  Canon
  sey  völlig  eben  derselbe,  als  der  85.  Apostolische  Canon,
außer,  daß  die  Briefe  und  Constitutionen  des  Clemens  hinweggelassen
  seyen:  aber  der  Laodicenische  Canon  weis  nichts
von  den  drei  Büchern  der  Maccabäcr,  die  doch  in  seinem
Apostolischen  Canon  stehen:  hingegen  fehlt  dem  Blastares
in  seinem  Apostolischen  Canon  die  Geschichte  der  Apostel.
Johann  von  Antiochien  ist  also  allein  noch  übrig.  Seine

*n)  Bevereg.  Synodic.  Tom.  II.  P.  3.

)Hier  ist  allein  von  dem  Nomokanon  des  Photius  die  Nede:
denn  sein  synlagma  canonum  ist  noch  nicht  gedruckt,  und
man  muß  sich  bloß  mit  den  Nachrichten  behelfen,  die  Lambeccius
  in  seinen  Commentarien  L.  VI.  und  I.  VIII.  giebt.