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443iko  zu  verstehen  sey.  Er  nennt  die  Handschrift  den
Co-dicem  losephi.  Wahrscheinlich  ist  es  die  nämliche,  aus
der  Beveridge  seine  arabische  nicänische  Schlüsse  im  ersten
Tomus  seines  Synodikon  abdruken  ließ,  und  die  Schlüsse
der  drei  nachfolgenden  dkumenischen  Concilien.  Beveridge
hielt  diesen  Joseph,  einen  Alerandrinischen  Priester,  der  ungefähr
  um  das  Jahr  1308  gelebt  haben  sell,  für  den  Verfasser
  der  Uebersetzung  selbst,  aber  aus  keiner  andern  Ursache,
  als  weil  er  seinen  Namen  vor  dem  Coder  fand.  Ein
schwacher  Grund,  da  nach  Renaudots  Bemerkung  dieser
Name  auch  bloß  den  Besitzer  der  Handschrifr  anzeigen  konnte,
und  man  sonst  nirgends  einige  Spuren  von  diesem  Uebersetzer
Joseph  antrifft,  ja,  ein  paar  Handschriften  der  königlichen
Bibl.  zu  Paris,  und  sonst  einige  andere  von  dieser  Uebersetzung,
  die  wenigstens  in  das  zwölfte  Jahrhundert  gehdren,
also  zwei  Jahrhunderte  älter  sind,  als  dieser  ägyptische  Priester
Joseph,  gar  keines  solchen  Uebersetzers  gedenken.  Ich  werde
also  von  diesem  Jeugen  gar  keinen  Gebrauch  machen,  da
sein  Alter  und  sein  wahrer  Werth  noch  ganz  unbestimmt
sind.  Ich  gehe  zu  den  lateinischen  Uebersetzungen,  wo  wir
weit  ältere  Zeugen  finden  werden,  und  solche,  die  desto  entscheidender
  sind,  je  mehr  wir  Subsidien  zu  ihrer  kritischen
Untersuchung  haben.

F.  I1.

Von  den  aͤltesten  griechischen  Concilienschlüssen  hatte
man  in  der  lateinischen  Kirche  bekanntermaaßen  drei  ganz
verschiedene  Uebersetzungen:  in  der  Ballerinischen  Abhandlung
ist  diese  Verschiedenheit,  und  eine  kritische  Geschichte  dieser
drei  verschiednen  Uebersetzungen  aus  Vatikanischen  und  Wienerischen
  Handschriften  so  deutlich  aus  einandergesetzt,  daß