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niß  bei  ihm  fehlt.  Er  glaubt,  Dionysius  habe  das  Verzeichniß
  mit  Fleiß  hinweggelassen,  weil  einige  Vücher  darin
sehlen,  die  P.  Innocenz  I.  in  einem  Schreiben  *)  an  den
Bischof  von  Thoulouse  Ersuperius  schon  zu  Anfang  des
fünften  Jahrhunderts  als  kanonisch  erkannt  hatte.  Er  eifert
bei  dieser  Gelegenheit  sehr  heftig  gegen  die  so  frühe  Verfälschungen
  selbst  der  Concilienschlüsse:  und  Ceillier  29)
nimmt  ganz  willig  an,  daß  obige  Ursache  wirklich  die  wahre
sey.  Er  scheint  als  Gehorsam  gegen  die  päpstliche  Verordnung
  anzusehen,  was  Daille  Verfälschung  schilt.  Ist  das
Faktum  gewiß,  daß  Dionys  wirklich  ältere  Concilienschlüsse
nach  jungern  päpstlichen  Verordnungen  verbesserte,  ohne  irgend
  die  geringste  Anzeige  davon  zu  thun,  so  scheint  der
Vorwurf  des  erstern  vollkommen  gegründet.  Aber  was  für
einen  Grund  hat  denn  Daille  zu  seiner  Vermuthung?  Ganz
keinen,  als  weil  er  glaubt,  das  Verzeichniß  müsse  auch  im
Dionysius  stehen,  weil  es  nach  den  gewöhnlichen  Concilien=Ausgaben
  im  griechischen  Tert  sieht.  Dionys  behauptet
sonst  durch  seine  ganze  Sammlung  hindurch  den  Ruhm  des
vollkommen  ehrlichen  und  einsichtsvollen  Kenners:  auch
Caßiodor  giebt  ihm  dieses  Zeugniß:  und  in  der  erstern
Hälfte  des  sechsten  Jahrhunderts  war  der  rdmische  Stahl
noch  nicht  rômischer  Hof,  es  war  noch  nicht  die  Zeit  der
Pseudoisidore  358),  und  wenn  man  auch  gegen  allen  Zusam-%%

  v.  Codicem  canonum  ecclesiasticorum  et  constikutionam
sedis  Apostolicae  Tom.  III.  Opp.  Leonis  Mlagni.  pag.  162  —
187.  edit.  Baller.  «
")Histoiredesauteukssackcs.T.lV.pag.7-4.
·-««)AberdlenochfrüherebekaunteGeschichtederSardischen
Kirchenschlusse,  die  Zosimus  in  seinem  Streit  mit  den  Afrikanern
  für  Nicänische  wollte  angesehen  wissen?  —  Ein-