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theils  Abdruͤcke,  theils  Auszuͤge  geliefert  hat.  So  viel  sich
aus  der  schwankenden  Beschreibung  des  Herausgebers  urtheilen
  laͤßt,  so  ist  die  Handschrift,  welche  ganz  abgedruckt  wurde,
aus  der  Bibliothek  des  Bayrischen  Klosters  Chiemsee.
Amort  setzt  ihr  Alter  in  das  siebente  Jahrhundert;  aber  ein
so  hohes  Alter  ist  gegen  alle  Wahrscheinlichkeit;  da  sie  alle
die  Zusitze  und  Einschaltungen  hat,  woran  Hadrianeische
Codices  kennbar  find,  so  ist  sie  höchst  vermuthlich  blos  eine
Copie  des  Coder  canonum,  den  Karl  der  Große  vom
Papst  Hadrian  bekam.  Herr  Amort  nimmt  für  letztere
Begebenheit  das  Jahr  805  an:  er  koͤnnte  also,  seiner  eigenen
  Chronologie  nach,  die  Handschrift  nicht  früher  setzen,
als  in  das  erste  Viertel  des  neunten  Jahrhunderts.  Wenn
aber  auch  Karl  gleich  auf  seinem  ersten  Jug  nach  Rom  im
Jahr  774,  wie  es  nicht  unwahrscheinlich  ist,  vom  Hadrian
den  Coder  canonum  empfangen  hat,  so  hat  doch
Amort  seine  Handschrift  immer  noch  um  ein  Jahrhundert
zu  alt  geschätzt.  In  Ansehung  der  laodicenischen  Schlüsse
siimmt  diese  Handschrift  mit  den  oben  angeführten  Wendelsteinischen
  und  Harzheimischen  Handschriften  vollkommen
überein:  sie  hat  den  neun  und  funfzigsten  Canon  ohne  das
Verzeichniß  der  kanonischen  Bücher.  Aus  den  zwei  andern
Handschriften,  die  Amort  aus  dem  Bayrischen  Kloster  Dieße
erhielt,  sind  blos  Ercerpte  geliefert.  Unter  andern  Ercerpten
  ist  unter  n.  6.  gleichsam  als  ein  Supplement  zu  dem
Chiemseeschen  Coder,  folgendes  Verzeichniß  der  kanonischen
Bücher  abgedruckt:  Quas  oporteat  legi  et  in  autboritate
recipi,  haec  sunt:  Genesis  mundi.  Erodos  Aegypii.
Leuitionm.  Numeri.  Deuteronomium.  Jesu  Nare.
Judicum.  Ruth.  Regum  hbri  quatuor.  Paralypomenon.
  Id  est,  ab  relictorum  libri  duo.  Hesdras  Libri