121

oder  von  welcher  andern  Kirchenversammlung  ist  uns  ein
so  vollkommen  gleicher  Schluß  bekannt?  Martin  hatte
Isidors  Uebersetzung  vor  sich;  daß  diese  damals  in  Spanien
  allgemein  gangbar  gewesen,  laͤßt  sich  gar  nicht
zweifeln:  aber,  da  sie  schon  so  fruͤhe  durch  Abschreiber,
  selbst  in  Spanien,  verderbt  und  veraͤndert  worden,  muß
uns  heut  zu  Tage  bei  denen  ohnedieß  nicht  hinreichenden
Subsidien  in  Bestimmung  der  ächten  Isidorschen  Leseart  desto
schuͤchterner  machen.  Entweder  fand  Martin  in  seinem  Isidorschen
  Text  das  Verzeichniß  der  kanonischen  Buͤcher,  oder
fand  er  es  nicht.  Im  letztern  Fall  hätten  wir  einen  sehr
wichtigen  Zeugen  für  die  ächte  Isidorsche  Lesart,  oder  genauer,
einen  sehr  wichtigen  Zeugen,  daß  auch  im  Isidorschen  Tert
das  Verzeichniß  der  kanonischen  Bücher  Zusatz  späterer  Zeiten
sey:  oder  fand  er  es  in  seinem  Isidor,  strich  es  aber  hinweg,
weil  er  es  nach  seiner  griechischen  Handschrift,  die  es  nicht
enthielt,  für  unächt  ansehen  mußte.  Entweder  beweißt  also
Martins  Auktorität  allein  für  dem  griechischen  Text,  oder
für  den  griechischen  und  isidorischen  Tert  zugleich.  Welches
  von  beiden  man  sich  wählt,  so  ist  Martins  Auktorität,
  vereinigt  mit  der  Auktorität  des  Dionysius  und
Johanns  von  Antiochien  einc  ganz  unläugbar  entscheidende
Auktorität.  Noch  ein  Fall  wäre  möglich,  daß  Martin  ohne
genugsame  Auktorität  griechischer  Codices  das  Verzeichniß
der  kanonischen  Bücher  hinweggelassen  hätte.  So  gab  es
aber  also  doch  schon  damals  auch  in  Spanien  solche  griechische
Handschriften,  die  das  Verzeichniß  nicht  hatten,  und  da
Martin  in  der  Absicht  schrieb,  die  alten  griechischen  Kirchengesetze
  allgemein  verständlicher  zu  machen,  so  mußte
er,  falls  er  das  Verzeichniß  entweder  in  seinem  Isidor,  oder
in  seinem  griechischen  Tert  fand,  immer  zum  Voraus  geneigt