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seyn,  dasfelbe  beizubehalten;  dand  wie  ist  der  Canon  bestimmter
  und  verständlicher  mit  oder  ohne  den  Katalog  der
kanonischen  Bücher?  Sehr  unwahrscheinlich  ists  demnach,
daß  er  ohne  genugsame  Auktorität  zu  haben,  ohne  durch  die
Auktoritäten,  die  er  vor  sich  hatte,  gleichsam  gezwungen  zu
werden,  das  Verzeichniß  der  kanonischen  Bücher  hinweggelas.
sen  haben  sollte.  Und  einen  Bischof  von  Braga  im  sechsten
Jahrhundert,  wird  man  keiner  solchen  Anhänglichkeit  an  die
Aussprüche  des  römischen  Bischofs  beschuldigen,  baß  er  aus
Achtung  für  dieselbe  solche  alte  Kirchengesetze  geändert  hätte.
.  K.  17.

Also  Resultat  der  ganzen  Untersuchung:  Aechter  Laodicenischer
  Canon  ist  dieses  Schriften-Verzeichniß  gewiß
nicht,  sehr  alte  griechische  Handschriften  verwerfen  es,  drei
Männer,  die  im  sechsten  Jahrhundert,  beinahe  zu  gleicher
Zeit,  in  ganz  verschiedenen  Ländern  die  Kirchengesetze  sammelten,
  fanden  es  nicht  in  ihren  Handschriften.  Die  Isidorsche
  Uebersetzung,  besonders  wenn  man  bei  Untersuchung
ihres  Zeugnisses  den  Martin  von  Braga  zu  Hülfe  nimmt,
ist  mehr  gegen  die  Aechtheit  dieses  Verzeichnisses,  als  für
dieselbe.  Und  unter  den  beständigen,  ewig  umbildenden  Veraͤnderungen,
  die  man  besonders  im  mittlern  Jeital#ter  mit
den  Kirchengesetzen  machte,  und  die  eben  so  gewöhnlich  im
Orient  als  im  Occident  waren,  konnte  gar  leicht  ein  solcher
unächter  Zusatz  hinzukommen.  Um  so  leichter,  wenn  man  bedenkt,
  daß  die  Laodicenischen  Schlüsse  erst  geraume  Zeit  nach
den  Chalcedonischen  Schlüssen  in  den  allgemein  gangbaren  Coder
der  Kirchengesetze  gekammen  ?).  Wahrscheinlich  nicht  im

*)  Einen  Beweis  hievon  f.  oben  &amp;.  11.  der  seine  völlige  Stärke

erst  durch  die  Vereinigung  mit  den  übrigen  gleichen  Nachrichten
  der  Vallerini  erhält.