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sind,  sondern  auch  in  der  Sammlung,  die  Bischof  Tilius
zu  Paris  1540  in  4.  herausgab,  und  Ehinger  zu  Wittenberg
  1614  wieder  abdrucken  ließ.  Auch  Johann  von  Antiochien,
  der  zu  Ende  des  sechsten  Jahrhunderts  Patriarch
von  Constiantinopel  wurde,  trug  dieselbe  in  seine  Sammlung
ein,  die  man  in  der  Justellischen  Bibliothek  des  kanonischen
Rechts  Tom.  II.  peg.  603  findet.  Waͤre  statt  des  minder
brauchbaren  Nomokanon  des  Photius  Sammlung,  die
noch  als  Manusceript  in  der  kaiserlichen  Bibliokhek  zu  Wien
liegt,  gedruckt,  so  hätten  wir  einen  neuen  wichtigen  Zeugen
zu  Bestimmung  der  Lesearten  der  griechischen  Sardicensischen
canonum.  Kateinisch  hat  man  sie  doppelt:  einmal  in  den
gewöhnlichen  Conciliensammlungen.  Von  diesen  ist  hier
gar  nicht  die  Frage;  sie  sind  Uebersetzung  aus  dem  Griechischen,
  auch  der  bloße  Augenschein  giebt's.  Aber  eben  von
diesen  gehen  jene  sehr  ab,  die  man  in  der  sogenannten
prisca,  in  Isidors  und  Dionysens  ?)  Sammlung  findet.
Durch  alle  Varianten  hindurch,  die  man  zwischen  diesen
drei  letztern  antrifft,  sieht  man  doch  deutlich,  daß  sie  nur
eine  und  eben  dieselbe  Urkunde  haben,  aber  eine  Urkunde,
die  einstimmig  von  der  grièchischen  abgeht,  und  zwar  nicht
nur  etwa  in  einigen  Ausdröcken  oder  durch  Einrückung  von
Paraphrasen,  oder  einiger  Bestimmungen,  sondern  mit  einem
so  wichtigen  Unterschied,  daß  die  griechische  Urkunde  drei
canones  nicht  hat,  welche  in  der  lateinischen  sichen;  hingegen
  fehlen  im  Lateinischen  zwei  canones,  die  im  Griechi-*)

  Daß  sonst  die  Uebersetzungen  oder  genauer  die  lateinischen
Urkunden,  welche  in  diesen  drei  Sammlungen  enthalten
sind,  bei  den  übrigen  Conciliencchlüssen  sehr  von  einander
abzehen,  und  offenbar  als  drei  sehr  verschiedene  Quellen  sich
zeigen,  darf  ich  als  bekannt  voraussetzen.