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verdienen.  Richer  ist  entscheidend  für  die  lateinische  Urkunde,
auch  Oupin  zieht  sie  vor:  Walch  bleibt  bei  dem  griechischen
  Tert.

Eine  meines  Wissens  ganz  neue  Vermuthung  haben
die  Ballerini  in  ihrer  vortrefflichen  Abhandlung  von  den  alten
  Sainmlungen  der  canones:  und  es  ist  wirklich  zu
wundern,  daß  man  nicht  fräher  darauf  gerathen  ist,  da
durch  viestlbe  alle  Schwierigkeiten  auf  eine  sehr  leichte  und
natürliche  Weise  gehoben  werden.  Sowohl  die  griechische
als  lateinische  Urkunde,  sagen  sie,  ist  Original;  erstere  ist
von  den  sardicensischen  Vätern  nach  dem  Bedürfniß  der
orientalischen  Kirche,  letztere  nach  den  Bedürfnissen  der  occidentalischen
  Kirche  eingerichtet  worden  ?).  Wirklich  läßt
sich  auch  aus  dieser  angenommenen  Hppothese  der  Unterschied
  zwischen  der  lateinischen  und  griechischen  Urkunde  vollkommmen
  erklären:  denn  der  18.  und  10.  Canon,  welche  in
ersterer  fehlen,  betreffen  bloß  die  Folgen  einer  zu  Thessalonich
  streitigen  Bischofswahl,  also  eine  Materie,  welche  fuͤr  die
morgenlaͤndische  Kirchen  bei  weitem  mehr  wichtig  ist,  als
fuͤr  die  abenblaͤndische.  Das  richterliche  Ausehen,  welches
die  griechi  ische  Urkunde  im  sechsten  und  vierzehüten  Canon
dem  Metropolitan  zuschreibt,  ist  in  der  lateinischen  Urkunde
der  Probincialsynode  beigelegt:  denn  zu  den  Zeiten  der  sar-Die

  Ballerini  dehnen  ihre  Vermuthung  auch  auf  die  dopfelte
  aynodica  aus,  wovon  die  lateinische  in  den  Fragmenten
  des  Hilarius,  die  griechische  in  der  andern:  Apologie  des

Athanasius  stebt.  Erstere  findet  man  auch  bei  der  alten  lateinischen
  Uebersetzung  der  sardicensischen  Schlüsse,  weiche  die
Ballerini  aus  einer  sehr  aͤlten  veronesischenl.  Handschrift  im
dritten  Theil  der  Werke  Leo  des  Großen  abdrucken  ließen.