139

ausgefuͤhrt.  Ist  nun  also  diese  Frage  vollkommen  berichtigt,
so  haben  wir  schon  eine  wichtige  Praͤmisse  zu  Beantwortung
der  andern,  die  wir  jetzt  untersuchen  wollen.

Zweite  Frage:  Von  welcher  Auktorität  war  das  sardicensische
  Concilium?  ungefähr  wie  das  nicänische?
oder  bei  weitem  nicht  so  ansehnlich!  Was  läßt  sich
mit  historischer  Gewißheit  von  dem  Ansehen  seiner
Schlüsse  nach  den  verschiedenen  Perioden  der  Kirchengeschichte
  und  nach  den  verschiedenen  Ländern  sagen?

g.  4.

Diese  Frage  muß  so  unparteiisch  untersucht  werden,  als
ob  sie  fuͤr  die  Dogmatik  gar  kein  Interesse  haͤtte.  Keine  Geschichte
  ist  durch  die  bestaͤndige  Ruͤcksicht  auf  Dogmatik  und
dogmatische  Fragen  mehr  verwirrt  und  mehr  verdreht  worden
als  Conciliengeschichte.  Ein  Protestamt  kann  mit  dem  größten
Recht  sagen,  daß  es  für  ihn  gar  kein  Interesse  habe,  was
auch  das  Resultat  seiner  Untersuchung  sey.  Und  wenn  auch
die  sardicensischen  Väter  den  rdmischen  Bischof  zu  dem  gemacht
  hätten,  was  er  in  Pseudoisidors  Dekretalen  ist,  und
wenn  die  sardicensische  Synode  eben  das  Ansehen  gehabt
hätte,  als  die  nicänische:  so  bindet's  ihn  nicht,  was  vor  vierzehn
  Jahrhunderten  eine  ansehnliche  Zahl  versammelter  Bischöfe
  beschlossen  hatte.  Aber  der  Catholike,  er  sep  von  der
strengern  Curialisten-Partei  oder  von  den  Vertheidigern  der

Kirchenfreiheiten,  hat  bei  dieser  Untersuchung  entweder  zu
gewinnen,  oder  unendlich  viel  zu  verlieren.  Denn,  sollte
das  sardicensische  Concilium  Auktorität  eines  Generalconciliums
  haben,  so  lebt  wohl  ihr  Richter,  Dupins,  Febroniusse.
  Und  sind  die  sardicensischen  canones  nichts  weniger