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doren  Partei  gemacht  hatte.  Zwar  war  nicht  jeder,  der
gegen  Athanasius  war,  zugleich  auch  Arianer:  aber  die  Parthei
  des  Athanasius  machte  ihren  Namen  durchaus  zum
Namen  der  Orthodorie.  So  war  also  die  sardicensische
Spynode  im  Grunde  nichts  anders  als,  eine  Fortsetzung  der
nicänischen:  sie  beide  führten  zusammen  ein  Werk  aus,  —
Behauptung  der  Orthodorie  und  Ehre  des  Athanasius  gegen
die  arianische  und  eusebianische  Partei.  Nun  ist  in  der
Kirchengeschichte  aus  vielen  Beispielen  bekannt,  daß  zwei
Sypnoden,  wovon  die  eine  das  Werk,  das  die  andere  anfieng,
ganz  ausgeführt  harte,  als  zwei  zusammenhängende  Synoden,
  die  letztere  als  Fortsetzung  der  erstern  angesehen  werden.
So  heißt  die  constantinopolitanische  Synode  vom  Jahr  692
bei  den  Griechen  quiniserta.  Weil  auf  dem  fünften  und
sechsten  allgemeinen  Concilium  (8.353  u.  680)  keine  disciplinar-canones
  gemacht  wurden,  hingegen  das  vom  Jahr
602  lauter  disciplinar=  canones  machte,  so  sehen  sie  dieses
als  einen  Auhang  jener  beiden  an.  Der  willkährliche  Grundsatz
  ist  einmal  bei  ihnen  angenommen,  daß  eine  Generalspnode
  nicht  nur  für  den  Glauben,  sondern  auch  für  die
Disciplin  sorgen  müsse:  weil  aber  jene  beide  erstere  Synoden
  bloß  für  den  Glauben  gesorgt  hatten,  so  hätten  sie  ja
ihr  Werk  nicht  ganz  ausgeführt,  wenn  man  nicht  das  quinisertum,
  welches  blos  für  die  Disciplin  sorgte,  als  eine
Fortsetzung  betrachtete.

Die  Griechen  gehen  auch  wirklich  5  weit,  daß,  wenn  sie
ihte  concilis  decumenics  zählen,  sie  dieses  trullanum  nicht
mit  anführen.,  sondern  man  muß  es  bei  ihrer  Aufzählung
unter  dem  fünften  und  sechsten  verstehen.  So  sind  die  großen
Bewegungen  bekannt,  welche  gleich  zu  Anfang  der  Costnitzischen
  Kirchenvers.  über  der  Frage  entstunden,  ob  diese  für