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Ursache  angegeben,  woher  es  komme,  daß  von  den  roͤmischen
Bischdfen  nieänische  und  sardicensische  Schlüsse  öfters  verwechselt
  werden,  als  diejenige  ist,  daß  man  sie  für  gleichgültig
  gehalten  habe.  Ist  also  auch  das  Factum  vollkommen
richtig,  daß  von  romischen  Bischdfen  die  sardicensischen  Schlüsse
als  nicänische  angeführt  werden,  ja  hätten  auch  von  den.
Beispielen  aus  der  ersten  und  zweiten  Klasse  einige  zugegeben
werden  müssen,  so  ist  doch  die  Folgerung  falsch.

Bisher  von  den  Gründen  für  die  Auktorität  der  sardicensischen
  Schlüsse.  Bei  den  Gründen  wider  dieselbe  werde  ich
mich  nicht  so  lange  aufhalten,  besonders  da  einer  der  stärksten
erst  durch  Erbrterung  der  dritten  Frage  in  sein  rechtes  Licht
gesetzt  werden  kann.

K.  10.

Marka  (de  concord.  sacerd.  et  imp.  L.  7.  c.  3.  n.  5.)
nimmt  einen  Haupteinwurf  gegen  dieses  Concilium  daher,
weil  es  vom  Hilarlus  und  Epiphanius  concilium  occidentalium
  genanm  werde:  also  sey's  keine  Generalsynode.  Wenn
sich  auch  gegen  diese  Meinung  des  Marka  keine  eregetische
Einwürfe  machen  ließen,  und  die  Erklärungen  dieser  Stellen,
welche  von  den  Ballerini  gemacht  worden  sind,  weniger
Wahrscheinlichkeit  hätten,  so  folgt  doch  daraus  nichts  zum
Nachtheil  dieser  Synode,  daß  der  größte  Theil  seiner  Päter
aus  Occidentalen  bestand.  So  hätte  man  die  große  nicänische
Synode  mit  gleichem  Recht  Synodum  orientalium  nennen
können.

2.F  Wenn  die  sardicensische  Synode  eben  das  ist,  was
die  nicäuische,  warum  findet  man  sie  selbst  bei  den  Römern
nie  unter  die  vier  große  Hauptconcilien  gezählt?  Warum
wird  immer  nur  das  Nicänische,  Constantinopolitanische,