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Ephesinische  und  Chalcedonische  angeführt?  Selbst  in  der
prosessio  sidei,  die  jeder  rômische  Bischof  vor  seiner  Ordination
  ablegen  mußte,  steht  kein  Wort  von  der  sardicensischen
  Synode,  ungeachtet  alle  übrige  Generalconcilien  aufgezählt
  werden:  und  bis  zum  Ende  des  dreigchnten  Jahrhunderts
  war  doch  diese  professio  sidei  gleichsam  Cangleiformel
des  rômischen  Stuhls.  Also  bis  zu  Ende  des  dreizehnten
Jahrhunderts  hat  man  die  sardicensische  Synode  selbst  zu
Rom  für  keine  Generalsynode  erkannt.  So  treffend  dicser
Einwurf,  zu  seyn  scheint,  so  gibe's  doch  einen  Ausweg,  ihm
zu  entgehen.  Wie  der  Grieche  sein  quinisextum  nicht
zählte,  sondern  unter  dem  vierten  und  fünften  schon  mit
verstund:  so  wurde  das  Sardicensische  auch  unter  dem  Nicänischen
  verstanden.  Die  Generalconcilien  wurden  hauptsächlich
  in  Rücksicht  auf  die  Ketzereien,  welche  sie  anathematisirten,
  aufgezählt:  weil  unn  der  Baun  des  Nicänischen
und  Sardicenstschen  nur  die  Arianer  traf,  so  war  es  nicht
nöthig  jedes  besonders  anzuführen.  Man  beruft  sich  überdieß
  auf  den  K.  Justinian,  der  an  vielen  Orten  zwar  nur
die  vier  Generalconcilien  anführt,  aber  die  sardicensische  Synode
  doch  oecumenicam  nenne.  (Tom.  VI.  Concil.  col.
303.)  Das  heißt  nun  freilich,  auf  ein  historisches  Factum
mit  einer  Hypothese  antworten,  und  zwar  mit  einer  solchen,
die  im  Grunde  nicht  besser  ist,  als  eine  petitio  principii.
Denn  das  ist  einmal  die  noch  unerwiesene  Hauptfrage,  ob
die  Sardicensische  Synode  für  einen  solchen  Auhang  der  Nicäuischen
  zu  halten  sey.  Oiese  Begriffe  von  Fortselzung  und
Endigung  einer  Synode  nach  zwanzigjährigem  Zwischen-%

  Liber  diurnus  Romanor.  Pontilloum.  Paris.  1680.  4.  pag.
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