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raum  sind  fuͤr  das  vierte  Jahrhundert  viel  zu  kuͤnstlich;  und
wer  wird  darin  Grund  genug  finden,  zwei  Synoden  deswegen
  als  Eine  zu  betrachten,  weil  sie  sich  mit  gleichem
Obiebte  beschäftigten,  oder  weil  ihre  Schlüsse  ohne  Unterschied
  nach  einander  hinweggeschrieben  worden  sind?

3.  Dupin  in  seiner  nouvelle  bibliotheque  des  auteurs
  ecclesiastiques  ?)  führt  als  einen  Grund  gegen  die
sardicensischen  Schlüsse  an,  daß  sie  nicht  in  dem  coder
Ccanonum  Ecclesiae  universae  stehen,  den  die  Chalcedonischen
  Väter  bestätigt  haben.  Dieser  große  Gelehrte  begeht
hier  einen  Fehler,  welcher  vor  und  nach  ihm  so  unzähligemal
  begangen  worden  ist,  daß  man  die  Sache  beinahe  für
ganz  unsitreitig  gewiß  annahm.,  ungeachtet  selbst  das  Buch,
woraus  man  den  Irrthum  schöpfte,  Prämissen  genug  zu
Entdeckung  der  Wahrheit  enthielt.  Die  ganze  Sache  ist  kurz
diese.  Justell,  der  sich  um  das  ältesie  kanonische  Recht  so
unsterblich  verdient  gemacht  hat,  gab  1610  eine  Sammlung
griechischer  cenonum  heraus,  von  welcher  er  behauptete,  sie
sey  der  codesr  canonum,  den  man  auf  der  chalcedonischen
Synode  gebraucht  hat  7o):  denn  bekannt  ist,  daß  man  in
der  vierten,  eilften  und  dreizehnten  Session  dieses  Coneillü
gewisse  canones  vorgelesen  hat,  und  daß  besonders  sogar
noch  bei  einigen  derselben  bestimmt  war,  die  wie  vielsten  in

)  Peris  3635.  4.  Tom.  II.  pag.  529.

**)  Da  nach  des  ältern  Justells  Tode  die  verschiedenen  einzelnen
Sammlungen  alter  Kirchengesetze,  welche  dieser  nach  und  nach
herausgegeben  hatte,  von  seinem  Sohne  und  dem  Voellus,
nebst  noch  mehreren  zum  üältesten  kanonischen  Recht  gehörigen
Schriften,  in  der  bekannten  bibliotheca  juris  canonici  (Paris.
166  I.  2.  voll.  in  sol.)  edirt  wurden:  so  erhlelt  dieser  goder
canonum  Ecclesiae  universae  den  ersten  Platz  in  derselben.