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ner  Vorrede  genommen  wären,  so  müßle  es  die  groͤbste  Verläumdung
  scheinen,  zwei  Gelehrten,  wie  Lechaßer  und  Justell
sind,  solche  ungereimte  Schlüsse  beizulegen,  als  bei  diesem
ganzen  Verfahren  gemacht  worden  sind.  Aus  den  Akten  der
chalcedonischen  Synode  erhellt  gar  nichts  weiter,  als  daß  in
dem  Coder,  woraus  vorgelesen  wurde,  antiochenische  und  niciänische
  Schlüsse  stunden,  und  daß  die  canones  in  zusammenhängender
  Ordnung  geschrieben  waren,  so  daß  der  sechszehnte
  autiochenische  als  der  fünf  und  neunzigste  gezählt
wurde.  Woher  konnte  nun  Justell  mit  Gewißheit  wissen,
was  für  canones  die  ersten  vier  und  neunzig  waren?  und
da  sich  die  Anzahl  der  canonum  im  Justellischen  codex
Ecolesiao  universae  auf  zweihundert  und  sieben  beläuft,
woher  wußte  er,  wie  viel  und  was  für  canones  im  Chalcedonischen
  codex  nach  dem  fünf  und  neunzigsten  stunden?
Da  die  ganze  Stärke  des  Dupinschen  Einwurfs  darauf  beruht,
  daß  der  Justellische  coder  canonum  wirklich  das
sey,  wozu  ihn  sein  Herausgeber  gemacht  zu  haben  vorgab;
dieser  aber  bloß  durch  den  handgreiflichsten  Paralogismus
entstanden  ist,  und  besonders  die  Unzulänglichkeit  der  Ursache,
  warum  Jusiell  die  sardicensischen  Schlüsse  bloß  auf
Dionysens  vermeintliche  Auktorität  hinwegließ,  genugsam
gezeigt  worden:  so  beweist  Dupins  Einwurf  gegen  die  sardicensischen
  Schlüsse  nicht  das  geringste.  Der  Einwurf,  in
seiner  wahren  Gestalt  vorgetragen,  würde  so  heißen:  Weil
Jusiell  in  den  coder  canonum,  den  er  sich  nach  seiner
Phantasie  größtentheils  schuf,  und  für  den  Cbalcedonischen
alsdann  ausgab,  die  sardicensischen  Schlüsse  aus  der  Ursache
nicht  einräckte,  weil  Dionys  der  kleine  sie  nicht  hatte  gricchisch
  finden  können:  so  sind  diese  sardicensische  Schlüsse
nicht  von  der  ganzen  Kirche  angenommen  gewesen.