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So  unsicher  ist  in  der  Kirchengeschichte  die  Auktoritaͤt
der  größten  Männer!  Es  ist  traurig  zu  sehen,  wie  allgemein
  sich  dieser  Irrthum  von  diesem  vermeinten  codice
Eecclesiae  universae  oder  codice  Chalcedonensi  ausgebreitet
  hat.  Florens  in  seiner  Abhandlung  deorigine,  arte  et
auctoritate  juris  ranonici,  welche  im  ersten  Theil  seiner
Werke  steht,  machte  Einwürfe  gegen  die  Aechtheit  dieses
Justellischen  codex,  besonders  war  der  stolze  Titel  desselben
  mehreren  anstößig:  aber  alle  ihre  Einwürfe  waren  entweder
  bloße  petitiones  principii,  oder  sonst  von  geringer
Bedeutung.  Nur  den  Ballerini  blieb  die  Ehre,  die  ganze
Sache  nicht  allein  durch  Gründe,  die  aus  Justells  eigner
Vorrede  genommen  sind,  sondern  auch  durch  andere,  auf  vatikanische
  Handschriften  sch  beziehende  Argumente,  in  das
bellste  Licht  zu  setzen.  V.  Appendix  ad  S.  Leonis  M.
Opera  (Venetiis  1757.)  P.  1.  C.  1.  peg.  3  —  1.Der
wichtigste  Einwurf  gegen  die  Auktorität  der  sardicensischen
Schlüsse  beruht  auf  der  Untersuchung  unsrer  dritten  Frage.

3.  Was  ist  die  wahre  Beschaffenheit  des  Streits  der
afrikanischen  Vaͤter  mit  den  römischen  Bischöfen  Zosimus
  und  Eölestin?  Wie  war  es  moͤglich,  daß  von
diesen  ein  paar  sardicensische  Schluͤsse  fuͤr  nicaͤnische
gehalten  werden  konnten?
g.  II.

Urban,  Bischof  von  Sikka  in  Numidien,  erkommunicirte
den  Presbyter  Apiarius,  weil  er  wegen  vieler  groben  Verbrechen
  verklagt  worden,  und  nicht  einmal  recht  ordinirt
war.  Dem  Exkommunicirten  wäre  die  Appellation  an  eine
Movinzialsynode  offen  gestanden,  oder  an  den  Primaten  (denn