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der  Name  Metropolitan  war  in  Afrika  nicht  recht  gewoͤhnlich,
ungeachtet  er  auch  in  afrikanischen  Synoden  einigemal  vorkommt);
  aber  da  sein  Charakter  und  seine  ganze  Lebensart
bekaunt  war,  so  hatte  er  wenig  Huͤlfe  von  diesen  zu  hoffen.
Er  wandte  sich  also  an  den  roͤmischen  Bischof,  und  verlangte
  von  diesem  Schutz  gegen  seinen  Bischof.  Ohne  erft
den  Vischof  Urban  zu  hören,  oder  ohne  sich  wegen  der  Zuläßigkeit
  dieser  Appellation  Bedenken  zu  machen,  schickt
Zosimus  drei  Legaten  nach  Afrika,  Faustin,  Bischof  von
Potentina  in  der  ankonitanischen  Mark,  Philipp  und  Asell,
zwei  Presbyters.  Auf  einer  Spnode,  denn  die  Sache  war
von  Wichtigkeit,  und  Sachen  von  Wichtigkeit  wurden  damals
  immer  auf  Synoden  verhandelt,  erdffnen  die  rômischen
begaten  ihren  Auftrag.  Er  betraf  vier  Punkte.  1)  Die
Apellationen  an  den  rdmischen  Stuhl.  2)  Das  unnöthige
Reisen  der  Geistlichen  an  das  kaiserliche  Hoflager.“  3)  Ein
Geistlicher,  der  sich  von  seinem  Bischof  gekränkt  glaube,  soll
sich  an  den  benachbarten  Bischof  wenden  können.  4)  Bischof
  urban  soll  das  Geschehene  zurücknehmen:  wo  nicht,
sich  entweder  zu  Rom  stellen,  oder  sogleich  in  Afrika  erkommunicirt
  werden.  Es  war  ein  feiner  Griff  von  Bischof  Zosimus,
  daß  er  so  das  Gewisse  mit  dem  Ungewissen,  das
ganz  unzweifelhafte  und  alte  mit  dem  streitigen  und  neuaufgebrachten
  zu  vermengen  suchte.  Am  zweiten  Punkt,  der
vorgelegt  wurde,  zweifelte  niemand:  das  stund  ganz  unstreitig
  in  der  nicänischen  Synode  selbst,  freilich  aber  kam  auch
in  der  sardicensischen  davon  vor.  Aber  allgemeines  Erstaunen
  erregte  der  übrige  Vortrag  der  römischen  Legaten.  Nach
der  bisherigen  Kirchendisciplin  durfte  durchaus  nicht  an  den
benachbarten  Bischof  appellirt  werden,  auch  wußten  die  Päter
  nicht,  mit  welchem  Rechte  Zosimus  in  einer  Streitigkeit