160

der  afrikanischen  Kirche  so  entscheidend  urtheilen  koͤnne.  Sie
gestunden  ihre  Zweifel.  Die  Gesandten  beriefen  sich  auf  nicaͤnische
  Schluͤsse.  Nicaͤnische  Schluͤsse?  Die  afrikanischen
Vaͤter  merkten  alle,  daß  dieser  ihre  Auktorität  entscheidend
wärc,  weil  die  nicänische  Synode  für  alle  Provinzen  des
rdmischen  Reichs  Fundamentalgesetz  war.  Das  Eremplar
der  nicänischen  Schlüsse,  die  Bischof  Cäcilian  zu  Karthago,
von  der  Synode  selbst  mitgebracht  hatte,  wird  aufgeschlagen,
aber  —  kein  Wort  war  von  demjenigen  darin,  was  die  Legaten
  vortrugen.  Nun  noch  erstauter  und  noch  zweifelhafter
waren  die  Väter:  doch  aus  Achtung  für  den  ersten  Bischof
des  Occidents,  und  weil  man  vielleicht  doch  zu  Rom  genauere
  Eremplarien  von  den  nicänischen  Schlüssen  haben
konnte  als  in  Afrika,  so  entschließen  sie  sich  unterdeß,  bis
zu  genauerer  Prüfung,  die  Proposition  der  Legaten  unter  einigen
  Einschränkungen  gelten  zu  lassen.  Aber  gleich  zu  Anfang
  des  folgenden  Jahrs  wird  ein  Generalconcilium  gehalten,
  um  über  rine  solche  Sache  von  allgemeinem  Interesse,
welche  der  ganzen  Hierarchie  mit  einemmal  eine  andere
Form  geben  würde,  desto  reiflicher  gemeinschaftlich  zu  rathschlagen.
  Die  rômischen  Legaten  waren  selbst  noch  zugegen,
da  die  Synode  den  fünf  und  zwanzigsten  Mai  erdffnet
wurde.  Zweihundert  und  siebzehn  Bischöfe  noch  außer  den
stehenden  Diakonen.  Nach  Verlesung  der  Instruktion  der
Legaten  kam  man  miteinander  überein,  Gesandte  nach  Constantinopel,
  Alerandrien  und  Antiochien  zu  schicken,  um  von
diesen  Kirchen  beglaubigte  Copien  ihrer  nicänischen  Schlüsse
zu  erhalten.
Besonders  wichtig  war  das  Eremplar  von  Constantinopel,

  weil  man  es  für  das  Original  hielt.  Den  rdmischen
Bischof  Bonifacius  (dieser  war  seit  diesen  Verhandlungen